Was bedeutet Netto/Netto und welcher Abzug kommt zuerst?

2 Antworten

Im Buch steht als Erklärung

Diesen Satz konnte ich mit einer Volltextsuche in der Bibel nicht finden.

Du solltest daher vielleicht sagen, welches Buch Du meinst.

Das ist der Restbetrag ohne Skonto und Betrag.

Auch hier fehlt der Bezug und das Wort "Betrag" heisst wahrscheinlich nicht Betrag, sondern Rabatt.

Selbst mit der Ersetzung von Betrag durch Rabatt ist diese Formulierung jedoch mehrdeutig. Es kann heißen "Das ist der Restbetrag vor (ohne) Berechnung von Skonto und Rabatt" oder es könnte heißen "Das ist der Restbetrag nach (ohne die Werte der) Berechnung von Skonto und Rabatt." Solche Formulierungen sind in Verträgen unbedingt zu vermeiden.

Insgesamt verschweigst Du uns auch den Kontext, in dem das stattfindet.

Ich vermute jetzt mal wild, dass es um eine Provisionsberechnung geht, die nach einem prozentualen Aufschlag auf einen Referenzbetrag vereinbart ist. Dieser Referenzbetrag kann verschieden berechnet werden. Wird beispielsweise ein Umsatz von 11.900 EUR (incl. USt.) erreicht, so kann der Provisionsbetrag von diesem Wert (Brutto-Betrag) oder dem Netto-Betrag (ohne USt.), also 10.000 EUR, berechnet werden. Kommen noch Rabatte und Skonto ins Spiel, ist festzulegen, ob die Provision dadurch verringert wird oder nicht. Ein Netto-Netto-Betrag wäre nach meinem Verständnis der tatsächlich geflossene Betrag ex USt. (erstes Netto) nach Abzug von Rabatten und Skonto (zweites Netto). Im Zweifelsfall sollte das im Vertrag jedoch klargestellt werden.

Die Auszahlung der Provision erfolgt dann wieder zzgl. anwendbarer USt.

  1. Schulbuch: Betriebwirtschaft HAK 1 (Hölzel)
  2. Ja statt Betrag gehört Rabatt hin (Tschuldigung Fehler)
  3. Das war meine Frage, weil ich verstehe auch nicht was die mit Restbetrag meinen.
  4. Es ist auf kein Rechnungsbeispiel bezogen, sonst könnte ich es mir noch irgendwie vlt vorstellen.
  5. Es tut mir leid, aber ich habe den letzten Absatz nicht wirklich verstehen können, liegt aber an mir. Ich glaube wir haben das noch nicht gemacht und bin noch in der 1.Klasse

Danke trotzdem fürs Antworten!

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Im Geschäftsleben würde man so rechnen:

Listenpreis 10.000,-

./. z. B. Treuerabatt 10 % 1.000,-

netto 9.000,-

+ 19 % Umsatzsteuer 1.710,-

Rechnugnsbetrag 10.710,-

Bei Zahlung innerhalb 1 Woche 2 % Skonto 214,20

Netto/netto 10495,80 Euro.

Da ivh ja für die Umsatzsteuer selbst den Vorsteurabzugn habe, kann ich auch 8.820,- Euro als netto/netto bezeichnen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
@Andri123

JA, aber das ist Branchenspezifisch für den Bereich Flugtickets.

Deshalb ist ja "netto-netto" je nach Branche und iob privat, oder geschäftlich ein Unterschied.

Wenn wir als Privatleute z. B. in ein Möbelgeschäft gehen, so steht das Sofa für 3.000,- im Laden. Der Verkäufer sagt, wenn sie das Sofa aus dem Lager nehmen, bekommen sie 20 %, also 2.400,-. udn wenn sie sofort zahlen gibt es 2 % Skonto, also netto - netto 2.352,- Euro.

Bei den Flugtickets ist es eben der Preis der Fluggesellschaft abzüglich der nromalen Vertriebskommission udn abzüglich eines Aktionsrabatts.

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@wfwbinder

Bei netto-netto scheint mir noch die Umsatzsteuer enthalten zu sein. Also braucht man 3x netto? Also netto-netto-netto?

Verkaufspreis 2.000 brutto, Rabatt 100, Kommission 200. Von den 1.700 bekommt irgendjemand 1.190,-€. Das ist dann brutto, trotz netto-netto?

Es scheint sich bei netto-netto nicht um das umsatzsteuerliche Netto zu handeln?

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