Was bedeutet Abtretung Genossenschaftsanteile an das Jobcenter?

1 Antwort

Das heisst, dass nicht der Mieter Genosse der Wohnungsbaugenossenschaft ist oder wird, sondern das Job Center wird Genosse ... man überträgt mit einer Abtretung den Wert des Genossenschaftsanteils an die Behörde. Damit gehört einem selbst der Genossenschaftsanteil nicht mehr. Rückgängig machen kann man sowas nicht.

Was die Kaution angeht, kann ich nicht viel zu sagen. Klingt irgendwie nicht sauber, eine Kaution an das Job Center abzutreten, ausser aber das Job Center hat die Kaution selbst bezahlt.

Abtretungen werden vor allem dann vorgenommen, wenn man Schulden bei einer Behörde wie zB dem Finanzamt hat, und diese Schulden mit einem Gehalt, einem Darlehen von der Bank, einem Guthaben aus einer Einkommenssteuererklärung oder eine Schenkung oder oder oder der Behörde vermacht werden.

Das Geld wird dann nie einem selbst gegeben, sondern es wird zB von der darlehensgebenden Bank direkt an das Finanzamt oder vom Arbeitgeber direkt ans Finanzamt überwiesen.

Abtretung und Verpfändung sind dann identische Begriffe.

Hier handelt es sich offensichtlich um eine neu angemiete Wohnung die incl. der Kaution/Genossenschaftsanteilen vom Jobcenter getragen werden. Dann ist es nicht mehr als richtig, dass bei Auszug der Bezahlende (in diesem Fall das Jobcenter) sein Geld zurück erhält und nicht der Mieter, der weder das eine noch das andere bezahlt hat.

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