Warum werden die Länder-Tickets der DB mit nur 7% Umsatzsteuer belegt?
Gemäß § 12 Abs. 2 Zif. 10 Umsatzsteuergesetz (UStG) ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7% auf Bahn-Tickets nur dann anzuwenden, wenn die Beförderung innerhalb einer Gemeinde erfolgt, oder wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 km beträgt. Tatsächlich werden aber Verbund-Tickets, Länder-Tickets und das Schönes-Wochenende-Ticket unabhängig von der Entfernung mit 7% besteuert. Was ist die Rechtsgrundlange dafür?
1 Antwort
Weil man bei den Fahrkarten im Verkehrsverbund nicht ermitteln kann, ob die nun über, oder unter 50 Kilometer genutzt erden, wird aus Vereinfachungsgründen der ermäßigte Steuersatz zu Grunde gelegt.
§ 34 Umsatzsteuerdurchführungsverordnung UStDV)
Abschnitt 15.5 des Umsatzsteueranwendungserlasses (UStAE)
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986