Antrag auf unbefristete Erwerbsunfähigkeit abgelehnt trotz langjähriger Erwerbsunfähigkeit im Vorfeld - was tun?

1 Antwort

Dieser Fall tritt häufiger ein, als man denkt.

Immer im Hinterkopf behalten: Rehabilitation geht vor Rentenbezug!

Lies Dir mal folgendes PDF vom VdK durch: http://www.vdk.de/ov-sterkrade-mitte/mime/40846D1120996304.pdf

Ab ca. Seite 12 wird es für Deinen Fall interessant.

Entscheidend ist, welche Arbeitsfähigkeit (Stunden pro Tag) dir laut Gutachten zugemutet werden kann.

Sind es nur 3 - 6 Stunden, kommt es entscheidend auf den Arbeitsmarkt an und natürlich in welchem Beruf Du arbeiten kannst.

Im Übrigen ist das Gutachten der RV nicht in Stein gemeißelt und durchaus anfechtbar.

Erste Schritte:

  • Zusammen mit dem Hausarzt rechtzeitig Widerspruch einlegen.
  • Zur Argentur für Arbeit - vorsorglich arbeitslos zum EU-Rentenbezugsende melden. (Dabei erfährt man auch gleich, wie es auf dem Arbeitsmarkt für Dich aussieht.)
  • Beratungsgespräch beim VdK führen. Die kennen sich mit der Materie bestens aus und wissen welche rechtlichen Schritte, unter Vermeidung von Fallstricken in der Gesetzeslage, zu gehen sind.

Der Gutachter meinte das ich obwohl ich seit 20 Jahren MS hab und unheilbar traumatisiert bin voll erwerbsfähig sei! Bin jetzt beim Arbeitsamt gemeldet und lege Widerspruch gegen den Bescheid ein. Problem ist wir sind gerade angefangen behinderten gerecht neu zu bauen und ich weiß noch nicht wie das alles weiter gehen soll! Gesundheitlich denn der Stress geht auf meine MS zu dem kommt ja nun die Existenz Angst!

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@BirMa

Das tut mir Leid für Dich.

Hoffe, Du kennst schon dieses PDF: http://www.msundich.de/dotAsset/184799.pdf

Falls nicht: Entscheidendes bzgl. der Begutachtung steht im Seitenwechsel 21 / 22 ff.

Nichtdestotrotz solltest Du die in der Erstantwort genannten Schritte schnellstmöglich einleiten, bzw. durchführen. Ggf. kann man dir bei einem MS-Verein auch entsprechend spezialisierte Fachanwälte nennen, die gegen die Entscheidung der DRV vorgehen können.

WICHTIG:

Lese Dir folgenden Artikel zum Widerspruchsverfahren genaustens durch. Ein Pillepalle-Fehler kann hier über Wohl oder Übel entscheiden und den Weg zur Neubegutachtung (die definitiv stattfinden muss) verbauen.

Nimm insbesonders dein Recht auf Akteneinsicht vor der Widerspruchsbegründung wahr!!!!!

https://www.vdk.de/ov-weilheim-teck/ID99121

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