Wann verjährt eine Wohngeldrückzahlung?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

https://dejure.org/gesetze/SGB_X/50.html

Hier dürfte die 4-jährige Verjährungsfrist gelten.

Ich würde der Aufforderung widersprechen und auf Verjährung verweisen.

Wenn die weitere Rückforderung aus 2016 ist, dürfte diese dann noch nicht verjährt sein.

Hallo wilees,

danke für die Antwort. Das war alles für 2012 oder 2013, das weiß ich nicht mal mehr genau. Auf jeden Fall gab es wohl einen Sachbearbeiterwechsel und da wurde die Falschberechnung festgestellt. Dann kam 2015 der Brief mit der Mitteilung, ich solle ca. € 500,-- zurück zahlen. Das Schreiben habe ich ignoriert und nie geantwortet. Und jetzt dieses Schreiben. Mehr habe ich nie bekommen.

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