Wann soll ich ein Privatauto als Geschäftsauto laufen lassen

2 Antworten

Entscheide Dich zwischen "ab und zu" und "oft", aber bitte nicht beides. Dein Freund ist der Nutznießer zu Deinen Lasten. Bei einer Trennung sitzt Du auf einem Auto, das Du nicht brauchst. Dein Kredit ist im Minus (die Bank denkt sich "die verdient nicht genug, aber kauft sich einen dicken Wagen", daher kündigt sie vielleicht den Kredit. Zeige lieber, dass Du gut mit Geld umgehen kannst.

Die Kfz-Versicherungstarife sind bei einem Geschäftswagen ungünstiger als bei einem Privatwagen. Und Dein Freund spart sich das Geld.

Die Frage ist ganz einfach, zu wieviel % wird der Wagen geschäftlich genutzt?

  • Ein auto ist ntwendiges Betriebsvermögen, wenn es zu mehr als 50 % beteiblich genutzt wird.

  • Es kann zum Betriebsvermögen gemacht werden, wenn es 10-50 % betrieblich genutzt wird.

  • Es kann kein Betriebsvermögen sein, wenn es weniger als 10 % betrieblcih genutzt wird.

Natürich müßtest Du den Wagen kaufen, um ihn zu Betriebsvermögen zu machen. Dann müßte für die Privatfahren in Privatanteil gebucht werden. entweder nach Fahrtenbuch, nach dem Verhältnis der Gesamtkosten aufgeteit zwischen privat und betrieblich, oder nach der 1 % Regelung (1 % des Listenkaufpreises des Neuwagens pro Monat).

  • Ich schätze mal ihr kommt besser wg, wnn Du ihm pro betrieblich gefahrenem Kilometer 30 Ct. zahlst. Das ist nämlich die Alternative.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986