Wann muss Lohn spätestens auf meinem Konto eingegangen sein?
Ein Freund von mir hat im April gearbeitet und wartet nun immer noch auf seine Lohnzahlung. Gibt es so etwas wie ein Zeitlimit, an welchem der Lohn spätestens im Konto eingegangen sein muss?
1 Antwort
Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:
Sollten einzelvertragliche Vereinbarungen fehlen und sind auch keine Bestimmungen in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen einschlägig, so greift § 614 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ein.
Diese Vorschrift besagt, dass Lohn und Gehalt grundsätzlich nach dem Ende der Dienste zu entrichten sind. Dies bedeutet, dass
ein Monatsgehalt am Ende des Monats fällig wird, ein Wochengehalt am Ende der Woche fällig wird und ein Tageslohn am Ende des Tages fällig wird.
Danach ist der Arbeitgeber in Verzug.