Hallo,
ich bin IT-Freiberufler und habe mit einem Dienstleister einen Vertrag für einen freiberuflichen Einsatz beim Endkunden. Der Vertrag läuft eigentlich bis Ende September. Nun ist es so, dass die Situation beim Kunden schwierig für mich ist und ich sehr unflexibel geworden bin. Von daher möchte ich das Projekt gerne vorzeitig beenden.
Die Frage ist nun, ob ich meinen Vertrag, den ich mit dem Dienstleister habe, einfach kündigen kann. Oder unter welchen Umständen kann ich den Vertrag meinerseits kündigen. Der Bereich Kündigung im Vertrag mit dem Dienstleister ist sehr schwammig formuliert.
Dies ist auch eine neue Situation für mich. Normalerweise erfüllt man natürlich seine Verträge. Im Zweifelsfall muss ich dies dann auch hier tun, aber ich möchte gerne meine Möglichkeiten evaluieren den Vertrag vor Ablauf zu kündigen. Dies geschieht natürlich auch mit vorheriger Absprache mit dem Endkunden.
Ganz unten mal der Auszug zum Thema Laufzeit und Kündigung aus meinem konkreten Vertrag mit dem Dienstleister. Ich bin in diesem Fall übrigens der Auftragnehmer. Den Dienstleister nenne ich in der Folge einfach mal XYZ. Ich freue mich auf eine zeitnahe Hilfe!
§ 11 Laufzeit und Kündigung
(1) Dieser Projektvertrag endet spätestens mit Ablauf der zwischen den Parteien in Anlage 1 Nr. 3 angegebenen voraussichtlichen Laufzeit. Dieser Projektvertrag endet vor Ablauf der voraussichtlichen Laufzeit, wenn der Auftragnehmer seine Leistungen vollständig erbracht hat oder der Projektvertrag gemäß § 11 (2) oder (3) gekündigt wird.
(2) XYZ kann diesen Projektvertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen ordentlich kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Dieser Projektvertrag kann ohne Einhaltung der in § 11 (2) geregelten ordentlichen Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn (i) der Kunde die Erbringung von Leistungen durch den Auftragnehmer oder einen von diesem eingesetzten Leistungserbringer nicht oder nicht mehr akzeptiert, es sei denn, XYZ hätte dies zu vertreten, (ii) der Kundenprojektvertrag nicht zustande kommt oder vorzeitig beendet wird, es sei denn, XYZ hätte dies zu vertreten, (iii) in der Person des Auftragnehmers oder eines von diesem eingesetzten Leistungserbringers ein Umstand eintritt, durch den die Fortführung der Erbringung von Leistungen ausgeschlossen ist, (iv) der Auftragnehmer oder der von ihm eingesetzte Leistungserbringer nicht willens oder nicht in der Lage ist, den erforderlichen Nachweis über die Abführung von Steuern und Abgaben zu erbringen – der Nachweis gilt mit der Vorlage einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung bei XYZ als erbracht – oder (v) XYZ zumutbare Änderungen an diesem Projektvertrag fordert, um ihn an den Kundenprojektvertrag anzupassen, der Auftragnehmer sich aber weigert, solchen zumutbaren Vertragsänderungen zuzustimmen.
Also muss ich ab dem 30.9 Nicht mehr zahlen ?