Wann ist etwas „WG-Eigentum“?
Hallo zusammen,
ich wohne in einer WG mit 3 Mitbewohnern. Unsere WG Küche war über 10Jahre alt und sehr abgewohnt. Als dann noch der Herd kaputt gegangen war bot ich an meine Küche einzubauen.
Von meiner Vorherigen eigenen Wohnung hatte ich noch eine relativ neue Küche bei meinen Eltern unterstehen.
Nach Absprachen und auch „schriftlicher Erlaubnis via Whatsapp“ mit meinen 3 Mitbewohnern habe ich die Küche ausgetauscht.
Vorher wurde nur über die Kosten für die Arbeitsplatte gesprochen, nicht aber darüber das ich gerne noch ein bisschen Geld für sie Schränke, den Herd und Backofen hätte.
Nach dem die Küche samt neuer Arbeitsplatte eingebaut war und ich die Kosten überschlagen hatte, wollte ich insgesamt 700 Euro von ihnen zusammen haben.
Doch jetzt sitze ich auf den Kosten der 300€ teuren Arbeitsplatte und meine Mitbewohner weigern sich zu Zahlen.
Nach dem ersten gemeinsam Gespräch sollte ich die Neue Küche wieder ausbauen und die alte wieder einbauen.
Am Tag als Leute kommen wollten um sich die Küche anzuschauen und evtl zu Kaufen, haben meine Mitbewohner diese weg geschickt und behauptet das die Küche jetzt WG-Eigentum wäre und ich sie nicht einfach verkaufen kann.
Stimmt das ? Haben meine Mitbewohner recht und die neue Küche ist WG-Eigentum oder nicht ?
1 Antwort
Eine gute Absprache, besser noch schriftlich, wäre wie du siehst von Vorteil !
So aber bleibt dir leider eine finanziell, schmerzliche LEBENSERFAHRUNG, die man nicht unbedingt braucht 😖
Fazit: Es ist und bleibt dein Eigentum, denn du kannst es beweisen(Eltern, Quittung o.a.)
Dein Problem ist jetzt ein anderes.... Neue Küche aus - und alte Küche einbauen, ist das Eine, dann aber den Vermieter überzeugen, dass er sie euch in diesem Zustand (?) abnimmt. Habt ihr zuvor den Vermieter gefragt, denn die alte Küche gehört doch sicherlich dem Vermieter 🤷♀️
Sprich vor der Abbau Aktion besser mit dem Vermieter, vielleicht könnt ihr euch irgendwie einigen...