Wann ist etwas „WG-Eigentum“?

1 Antwort

Eine gute Absprache, besser noch schriftlich, wäre wie du siehst von Vorteil !

So aber bleibt dir leider eine finanziell, schmerzliche LEBENSERFAHRUNG, die man nicht unbedingt braucht 😖

Fazit: Es ist und bleibt dein Eigentum, denn du kannst es beweisen(Eltern, Quittung o.a.)

Dein Problem ist jetzt ein anderes.... Neue Küche aus - und alte Küche einbauen, ist das Eine, dann aber den Vermieter überzeugen, dass er sie euch in diesem Zustand (?) abnimmt. Habt ihr zuvor den Vermieter gefragt, denn die alte Küche gehört doch sicherlich dem Vermieter 🤷‍♀️

Sprich vor der Abbau Aktion besser mit dem Vermieter, vielleicht könnt ihr euch irgendwie einigen...