Wann gilt für das FA eine Einnahme als Einnahme?
Die Rechnung wurde vor 3 Jahren geschrieben und verschickt. Die Gegenseite lehnt den Kauf ab. Der Fall landet vor Gericht und ist noch nicht angeschlossen. Gilt für das Finanzamt das Geld als Einnahme durch Rechnungsstellung (Datum vor 3 Jahren) oder erst bei Eingang des Geldes (Eingang noch ungeklärt)?
1 Antwort
Leider schreibst Du nicht, ob Du bilanzierungspflichtig bist, oder eine Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung machst.
Als Bilanzierer hättest Du die Rechnung vor 3 Jahren eingebucht und als Forderung aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. In der G+V wäre es als Umsatz aufgetaucht.
Wegen des Rechsstreits wäre aber wohl eine Einzelwertberichtigung in Höhe von 50 % (oder anderer %-Satz je nach Prozesschance) fällig gewesen und ggf. eine Rückstellung für die Prozesskosten.
Bei einer EÜR würde der Betrag erst dann zählen, wenn er eingeht. § 11 EStG.
An der Antwort ändert sich auch nichts, wenn man die Frage zweimal stellt.
Es scheitert doch schon an der Unterscheidung zwischen "Einnahme" und "Umsatz".
Vielen Dank für die freundliche Antwort. Entschuldigung, dass sie 2 mal geschrieben wurde. Ich dachte, sie wäre nicht rausgegangen. Ich bekam danach den Hinweis mich anzumelden... sorry :-)
Nebenan schreibt er es auch nicht.
https://www.finanzfrage.net/frage/wann-ist-eine-einnahme-eine-einnahme