Wann genau kann ich VMA "berechnen"?

1 Antwort

Nein, wenn die Verpflegung gezahlt ist, gibt es dafür ja keinen Mehraufwand mehr.

Also keine pauschalen Reisekosten.

Aber, um Dir die Situation noch weiter zu trüben, Du mußt sogar noch die Haushaltsersparnis als Arbeitslohn versteuern.

http://www.laehn-stb.de/upload/36547880.pdf

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