Wann endet Festsetzungsfrist für Auflösung eines nicht getätigten Investitionsabzugebetrags?
Für die Anschaffung eines betrieblich genutzen Fahrzeugs wurden in 2009 und 2010 Investitionsabzugsbeträge im Rahmen der Gewinn-Verlustrechnung geltend gemacht. 2011 wurde das Fahrzeug gekauft. Der Kaufwert lag jedoch ca. 2000 € unter denbereits getätigten Abschreibungen. Dies wurde in der Steuererklärung 2011 bereits erklärt, das Finanzamt vergaß aber, den Steuerbesheid für 2010 rückwirkend zu ändern und den nicht getätigten Abzugsbetrag gewinnerhöhend aufzulösen.
Im Rahmen einer Betriebsprüfung fiel dem Finanzamt jetzt sein Fehler auf und es änderte nachräglich den Steuerbescheid für 2010, was insgesamt ca. 800 € Steuernachzahlung zur Folge hat. Es wurden auch ab 2014 Zinsen berechnet. Ist das Finanzamt nach so langer Zeit berechtigt, einen Bescheid zu ändern? Schließlich wurde alles rechtzeitig erklärt. Die normale Verjährungsfrist endet nach 4 Jahren, bei Investitionsabzugsbeträgen gibt es jeoch nach § 7g Abs. 3 EStG eine Sonderregelung, die ich nicht durchschaue bw. auf meinen Fall anwenden kann.
1 Antwort
Nö.
Die letzte Eintragung für das Jahr 2011 kann frühestens in 2012 vorgenommen worden sein. Damit beginnt die vierjährige Festsetzungsfrist am 1. Januar 2013 und endet am 31. Dezember 2016.
Die Betriebsprüfung wird bereits in 2016 begonnen haben, sonst lägen nicht jetzt schon Ergebnisse vor.
Alles richtig.
Die Sonderregelung des § 7g (4) Sätze 2 und 3 EStG brauchen wir hier gar nicht.
und dies wohl erst 2016
Vor oder nach dem 31. Dezember?
Welche Unklarheiten bestehen hier genau? Es ist allgemein anerkannt, dass das Jahr 2016 nach dem 31. Dezember zu Ende ist. Darüber muss ich auch nicht diskutieren.
Da werde ich jetzt nicht so recht schlau draus. Es wurde der Steuerbescheid von 2010 geändert. Dieser war nicht vorläufig. In 2017! Bereits 2012 lagen dem Finanzamt in der Steuererklärung für 2011 alle Unterlagen vor, um den Bescheid für 2010 zu ändern und den nicht getätigten Investitionsazugsbetrag aufzulösen. Sie haben es aber versäumt und dies wohl erst 2016 bei der Betriebsprüfung fest gestellt. Ist das jetzt rechtens nach so vielen Jahren?