Wann darf ich ein Messer benutzen bei einer Schlägerei?

3 Antworten

Strafgesetzbuch (StGB) § 226 Schwere Körperverletzung

(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person

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das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,

2.

ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder

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in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,

so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

(2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

Also wenn ich dieses Mädchen nicht schlimm verletz habe ist es Ganicht so schlimm

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@Anoym276

Es würde Dir alleine zum negativen gereichen, dass Du eine "Waffe" mit Dir geführt hast.

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@Anoym276

naja wenn du gerne im Knast sitzt...nee dann wird es für dich nicht so schlimm sein...ich würde nicht so gerne im Knast da sitzen... also Ansichtssache...

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werde von 2 anderen angegriffen, wir schlagen uns allerdings habe ich die Möglichkeit einfach zu gehen

und wenn Du anstatt zu gehen, eine Waffe ziehst und nutzt begehst Du vorsätzliche Körperverletzung .....

schneide eins dieser 2 Mädchen über das Gesicht .

auch die Art der Verletzung würde dies noch einmal ganz deutlich machen ....

und entsprechend würde / sollte folgend eine Bestrafung aussehen ... bitte nicht unter der "Kuschelpädagogik" ..... dem Jugendsstrafrecht.

Messer sind keine Verteidigungswaffen. Merk dir das. Dementsprechend reagieren Richter in der Regel auch sehr negativ auf einen Messereinsatz.

⇒ Lass es.

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