Wann bzw. warum kommt es hier zu einer "fruchtlosen Pfändung" obwohl ein Haus vorhanden ist?
Folgende Situation: Es bestehen gegenüber einer Krankenkasse Schulden im Wert von ca. 40.000 €. Damit die ganze Sache nicht verjährt, schickt die KK alle 2 Jahre einen Vollzugsbeamten um "zu kucken" ob mittlerweile was zu holen ist.
Der Vollzugsbeamte war nun schon das 2. mal da (bitte ignorieren, warum nach dem ersten Besuch nichts weiter unternommen wurde). Beim ersten mal vor 2 Jahren, wurde eine "fruchtlose Pfändung" festgestellt, da die Person mit den Schulden nichts (ein Haus) besessen hat, kein geregeltes Einkommen hat und hatte etc.
Innerhalb der letzten 2 Jahre verstarb der Besitzer des Hauses (letzter Elternteil) und der Schuldner hat ein Haus geerbt. Den Wert von Grund und Haus schätze ich auf ca. 150.000 - 200.000 €. D.h. bei dem jüngeren, 2. Besuch des Vollzugsbeamten, war der Schuldner im Besitz des Hauses, dennoch meldet die KK wieder eine "fruchtlose Pfändung".
Die Frage ist nun: WORAN liegt das? Warum kommt es zur "fruchtlosen Pfändung" obwohl Wertsachen vorhanden sind?
Kann es daran liegen, dass eine unbeteiligte Person (Kind) seinen Wohnsitz dort hat?
Vielleicht kann mir da jemand einen Rat geben. Vielen Dank!
2 Antworten
Bigidi:
Es fällt nicht in das Aufgabengebiet des GV, die Immobilien- zwangsversteigerung zu veranlassen. Er hat den Auftrag, die Pfändung von Mobilien vorzunehmen.
Es ist Sache des Gläubigers, u.a. nach Immobilien zu recherchieren und aufgrund des Titels eine Zwangssicherungshypothek eintragen zu lassen. Anschliessend würde es ihm frei stehen, beim Vollstreckungsgericht die zwangsweise Immobilien-Versteigerung zu betreiben.
In bestimmten Zeitintervallen sollte der Gläubiger, gerade bei hohen offenen Forderungen, die Vermögensverhältnisse des Schuldners erneut überprüfen. Z. B. hätte hier ein einfacher Grundbuchauszug für 10 € Gewissheit gebracht.
Das kann ganz einfach daran liegen, dass der Vollzugsbeamte nicht gefrgt hat und der Hauseigentümer nichts gesagt hat.
DEr Vollzugsbeamte geht in die Wohnung, sieht sich um, fragt, ob gezahlt werden kann udn geht wieder.
Nur wenn der Gläubiger dem Vollzugsbeamten sagt, dass ein Vermögensverzeichnis angefordert werden soll (früher eidesstattliche Versicherung EV), muss der Hauseigentümer das angeben.
Die Gerichtsvollzieher sind meist in Eile, lassen einen Blick schweifen, sehen evtl. noch in Schränke, ob da eine Münzsammlung liegt usw. und gehen wieder. Die Kohle für den Besuch ist verdient.
Der Vollzugsbeamte hatte doch nur den Auftrag zu Pfänden. Der Gläubiger wird die Versteigerung des Hauses betreiben, sobald ihm dies bekannt wird. Diese Info habt ihr ja jetzt gegeben, sodaß mit der Einleitung eines entsprechenden Verfahrens zu rechnen ist.
Das ist es ja gerade was mich verwirrt... der Beamte WUSSTE VOM HAUS... danach sagt mir die KK aber, es liegt eine "Fruchtlose Pfändung" vor und bietet mir an, dass ich z.B. ein Vergleichsangebot gegenüber den Schulden machen kann mit Betrag XYZ... nichts von irgendwelchen eingeleiteten Verfahren oder sonstiges.
Warum verwirrt Dich das? Wie ich schrieb können nur bewegliche Sachen gepfändet werden (hier gehören, im Gegensatz zum Steuerrecht auch Dinge wie Sparverträge, Software usw dazu).
Ein Haus ist eine unbewegliche Sache.
Das dem Gläubiger ein Vergleich trotzdem lieber sein kann, liegt an den hohen Vorkosten, die er durch Sicherungsmaßnahmen und durch den Antrag auf Zwangsversteigerung hätte.
vielleicht etwas falsch ausgedrückt. mich verwirrt, dass die KK keine andeutung macht irgendwelche weiteren schritte einzuleiten. das letzte was mir gesagt wurde war quasi ein "mhm ja, nun wird in 2 jahren wieder nachgeschaut, ob sich die finanzielle situation geändert hat..." weiter nichts.
mal sehen wo das hinführt...
Die Leute haben Erfahrungen mit solchen Fällen, die sich vermutlich in diesem speziellen Fall gegen sie wendet.
Der Normalfall in diesen Dingen ist:
Der Kunde schuldet recht viel Geld, wie hier 40.000,-.
Dann kommt die Meldung, er hat ein Haus.
Man besorgt sich einen grundbuchauszug. Ergebnis eventuell es gehört ihm nur zur Hälfte. Oder es gehört ihm allein, aber das Haus ist belastet.
Dann muss man das Geld für die Zwangsmaßnahmen vorlegen, ohne zu wissen, ob hinterher genug bei der Zwangsversteigerung heraus kommt um diese Kosten und noch mehr als die Hälfte der Forderung zu bekommen.
Da sagt man sich in der Mahn-Vollstreckungsabteilung eben, "wenn der uns 25.000,- gibt, ist die Sache für uns erledigt."
Das es hier durch die Erbschaft ein schuldenfreies Haus sein kann, ist eben ein seltener Fall.
Vielen Dank für Ihre erste Antwort. Ich bin selbst mit dem Vollzugsbeamten und dem Schuldner am Tisch gesessen und wir haben ihm gesagt, dass das Haus nun im Besitz des Schuldners ist. Der Beamte hat sogar noch "oha..." gesagt...
Daher werde ich nicht ganz schlau daraus, dass hier eben die fruchtlose Pfändung festgelegt wird.