Wahl der Steuerklasse für Ehepartner, wenn der andere in Tschechien arbeitet?

1 Antwort

Deine Frau soll Steuerklasse 3 wählen, wenn Du mit "hier" Tschechien meinst. Die Lohnsteuerklassenwahl führt nur zu einer "vorsorglichen" Besteuerung des Arbeitseinkommens mit dieser Steuerklasse.

Die endgültige Besteuerung erfolgt im Zuge der Einkommensteuererklärung und da kommt dann der Progressionsvorbehalt ins Spiel. Lies hierzu bitte folgenden Link und suche die auf Dich zutreffende Situation (da deren nähere Umstände aus Deiner Frage nicht hervorgehen!):

http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-15105.xhtml?currentModule=home

Ein Beispiel, wie bei einem Progressionsvorbehalt zu rechnen ist, findest Du bei Wikipedia:

h ttp://de.wikipedia.org/wiki/Progressionsvorbehalt

Mit hier meine ich natürlich Tschechien! :-)

Seh ich das dann richtig, dass mein Einkommen in Tschechien nicht unter den Progressionvorbehalt fällt, da ich ja bereits in Tschechien versteuert wurde und das dann natürlich nachweisen kann?

Für mich trifft der Punkt "Arbeitnehmereinkünfte" zu, da mein gesamten Einkünfte ausschließlich von meiner Arbeit in Tschechien kommen.

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@Huraxdax

Der Link gilt für's deutsche Steuerrecht. Ob in Tschechien das Einkommen Deiner Frau unter einen dortigen Progressionsvorbehalt fällt, kann ich nicht sagen.

Es ist im übrigen die Frage des anzuwendenden Wohnsitzstaates nicht geklärt. Vielleicht suchst Du zu Deinem speziellen Problemfall doch lieber eine Steuerberatung mit Kenntnis beider Fiskalordnungen auf, der Du dann Deine persönlichen Verhältnisse genau offenlegst?

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