Während unseres 8-tägigen Urlaubs kam zu Beginn eine Handwerker-Rechnung mit der Möglichkeit innerhalb von 5 Tagen mit Skonto zu zahlen, was können wir nun tun?

5 Antworten

http://www.erwin-ruff.de/skonto.html

unter Punkt 2/4 zu finden ( z.B  im Urlaub )

" Probleme kann es geben, wenn die Rechnung nicht prüffähig ist, sodass die Skontofrist nicht eingehalten werden kann. Nachdem aber die Prüffähigkeit der Rechnung regelmäßig auch Fälligkeitsvoraussetzung ist, beginnt die Skontierungsfrist erst mit der Fälligkeit der Forderung, d.h. nach Vorliegen einer prüffähigen Rechnung."

Auf jeden Fall wie auch schon  LittleArrow rät, so schnell als möglich mit dem Handwerker reden !

Na ja, es dürfte hier weder um Autobahn- noch um Brückenbau gehen und bei kleineren Dimensionen wird die Prüffähigkeit eher selten fehlen.

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@Privatier59

Ob Autobahn, Brückenbau, ein Eigenheim oder was auch immer für ein Handwerkerauftrag. Eine angemessene Frist zum Prüfen und Zahlen einer Rechnung, sollte dem Auftraggeber in jedem Fall eingeräumt werden.

Man könnte, wenn man böse wäre, sogar Absicht dahinter vermuten.   5% Skonto / 5 Tage  - der Handwerker hat die Reiseabsicht belauscht und schnell gehandelt ? ;-)

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@Gaenseliesel

Skonto gibt es nicht von Gesetzes wegen. Es muß vertraglich vereinbart worden sein und wenn man 5 Tage vereinbart, dann bleibt es dabei.

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Nun ja, so überraschend kann die Rechnung ja nicht gekommen sein. Immerhin muß man davon ausgehen daß der Handwerker auch mal sein Geld haben will. Wenn der Handwerker nicht mit sich reden läßt bleibt eigentlich nur, sich zu ärgern.

Ich würde die Zahlung sofort mit Skontoabzug vornehmen! 5 Tage sind reichlich kurz! Der Handwerker wird sich schon melden, wenn er dagegen ist.

Bei der Angabe „zahlbar mit 3 % Skonto binnen 8 Tagen“ beginnt die Skontofrist erst mit Zugang der Rechnung beim Rechnungsempfänger, also nicht schon mit dem Rechnungsdatum. Andernfalls hätte es der Rechnungsaussteller in der Hand, die Rechnung so spät zu verschicken, dass eine Skontierung nicht mehr möglich ist ...

http://www.jurablogs.com/2011/02/28/regeln-skontoabzug

Skonto gibt es nur bei entsprechender vertraglicher Vereinbarung und wenn die auf 5 Tage Zahlungsfrist lautet kann es darüber keine weitere Diskussion geben.

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Eine Woche hat 5 Bankarbeitstage, daher würde ich einfach das Sconto abziehen und sofort die Überweisung durchführen.

1. Mit dem Handwerker reden.

2. Beim nächsten Urlaub besser jemand engagieren, der sich Eure Post ansieht und Euch zeitnah informiert.

3. Beim nächsten Mal den Handwerker sofort bar bezahlen; dies hat aber möglicherweise finanzielle und steuerliche Nachteile