vorzeitige auflösung kautionskonto durch vermieter rechtens?
Mein Vermieter hat im Jahr 2016 mein von Ihm angelegtes Mietkautionskonto ohne mein Wissen meiner Meinung nach rechtswidrig aufgelöst, um eine offene Miete damit zu verrechnen. Die Restkaution wurde nicht mehr angelegt.
Habe das erst jetzt durch Einklagen der Kautionsunterlagen erfahren, da ich , ein Jahr nach Auszug aus der Wohnung, eine mir zustehende Kautionsabrehnung auch nach mehrmaligen Verlangn vom Vermieter nicht bekommen habe.
Weiter hat er nach der vorzeitigen Auflösung gegen mich Räumungsklage erhoben, mit der Begründung, diese eine Miete wäre noch offen, obwohl er diese ja schon nach eigenen Worten verrechnet hatte. Weiter hat er das gericht beim Vergleich 2017 mit der Aussage getäuscht, das Kautionskonto bestehe noch.
Was oder wie kann ich gegen den Vermieter vorgehen, kann ich alle Klagen und den Vergleich nach der v orzeitigen Auflösung anfechten und hätte mir nicht die Bank, bei der die Kaution angelegt und vorzeitig aufgelöst worden ist, Bescheid geben müssen?
3 Antworten
Hallo,
was stand im Mietvertrag zum Kautionskonto ? Wenn dort nichts steht: der Vermieter ist nicht gezwungen, ein gesondertes Konto anzulegen. Sinn macht nur ein Sparbuch/Kautionskonto des Mieters, das früher ausgehändigt wurde und heute bis zur Freigabe durch den Vermieter gesperrt ist.
Natürlich ist er nicht berechtigt, die Kaution im laufenden Mietverhältnis mit der Miete zu verrechnen und zu einer Abrechnung des Betrages verpflichtet.
Viel Glück
Barmer
er hat ja die Kaution in 3/16 ordnungsgemäss auf ein Mietkautionskonto angeleget, dies aber vorzeitig und eigenmächtig in 8/16 wieder aufgelöst.
Was oder wie kann ich gegen den Vermieter vorgehen, kann ich alle Klagen und den Vergleich nach der vorzeitigen Auflösung anfechten
Du kannst ganz normal Klage erheben.
Der Vermieter hat sich des Prozessbetrugs schuldig gemacht, wenn er vor Gericht gesagt hat, dass das Kautionskonto noch besteht, obwohl es aufgelöst war.
Das was fehlt, ist klar.
Aber wenn der Vermieter im Prozess wirklich gesagt hat, dass das Konto noch besteht, wäre es eine falsche Angabe.
Mir geht es in erster Linie darum, ob ein Vermieter während des laufenden Mietverhältnisses einfach so ein Kautionskonto auflösen darf. Für mich nicht rechtens, da lt. Gesetz die Kaution währen eines laufenden Mietverhältnisses unantastbar ist.
Die Kopie der aufgelösten Urkunde zu benanntem Zeitpunkt wurde mir erst nach Klage vom Vermieter in 6/18 übergeben.
Zeitpunkt meines Auszuges war 8/17, ohne Mietrückstand!
Der Vermieter hat einfach Selbstjustiz ausgeübt, indem er meinte, das Kautionskonto vorzeitig auflösen und mit der offenen Forderung vom Juli 2016 verrechnen zu können.
Es wurde zu diesem Zeitpunkt keine Aufrechnung ausgesprochen, erst bei der Verhandlung 2/17, in der ein Vergleich geschlossen wurde und im Beschluss auch eine Aufrechnung mit der in der Kautionsurkunde angelegten Kaution erlaubt wurde
Nur zu diesem Zeitpunkt gab es ja diese Kautionsurkunde garnicht mehr, er hatte die Richterin im Glauben gelassen, diese existiert noch.
Für mich sind die Strafbestände der Veruntreuung , der arglistischen Täuschung und des Prozessbetruges erfüllt.
Und wie gesagt, die durch seinen Anwalt erhobene Räumungsklage wurde in 10/2016 mit dem Posten der offenen Miete 7/2016 begründet, welcher aber garnicht mehr existierte, weil dieser offene Posten lt. Mail des Vermieters nach Auflösung 8/16 verrechnet wurde.
Der Anwalt gibt natürlich keine Auskunft darüber, ob er von dieser vorzeitigen Auflösung gewusst hat oder nicht.
Und nochbmals, hier geht es um die vorzeitige und eigenmächtige Auflösung des Kautionskontos während des laufenden Mietverhältnisses.
im Beschluss des Vergleiches wurde die Aufrechnung mit diesem Kautionskonto erlaubt, welches zu diesem Zeitpunkt, wie sich ja erst 6/18 herausstellte, garnicht mehr existierte, Das sagt doch alles.
als ich den vermieter mit all dem jetzt vorgebrachten konfrontierte, meinte er, es wäre alles nur fiktiv gewesen. Und er habe die restliche Kaution in 11/2016 wieder angelegt, das könne er mit seinen Kontoauszügen beweisen.
Nur zu dumm, dass sein Anwalt mir mitteilte, lt. des Vergleiches dürfe sein Mandant den offenen Posten mit der angelegten Kaution verrechnen.
Selten so gelacht.
Ich denke mir, sein Anwalt hat von dieser Aktion der selbsständigen Auflösung nichts gewusst, obwohl mein Vermieter meinte, diese vorzeitige Auflösung habe er sich anwaltlich absegene lassen.
ich habe am 29.5.2018 durch den Einwurf der Kopie der aufgelösten Urkunde durch den Vermieter von der nicht rechtmässigen vorzeitigen Auflösung erfahren.
Gibt es Klagefristen?
Klage vor dem AG oder erst Strafanzeige bei der Polizei
Auf Mietkautionskonten werden Zinsen gezahlt die schon seit Jahren bei 0,01% p.a. liegen. Der finanzielle Schaden hält sich also in Grenzen.
Da der Vermieter Inhaber des Kautionskontos war konnte er das Konto ohne Zustimmung des Mieters auflösen. Die Bank braucht den Mieter nicht darüber zu informieren.
Eine Forderung erlischt erst mit Abgabe einer Aufrechnungserklärung. Hat der Vermieter die nun abgegeben oder nicht? Das bleibt offen
Irgendetwas kann bei der Sachverhaltsdarstellung nicht stimmen. Der Verzug mit der Zahlung einer Monatsmiete ist kein Kündigungsgrund. Entweder werden hier weitere Außenstände verschwiegen oder aber, Kündigungsgrund ist zum Beispiel ständig unpünktliche Mietzahlung.
Und das Auflösen des Kautionskontos führt alleine ja nicht zur Tilgung der ausstehenden Miete. Da müßte zugleich eine Aufrechnung ausgesprochen worden sein.