Vorsorgeaufwendungen für Freiberufler- Pauschbetrag möglich?
Hallo,
gibt es für Freiberufler einen Pauschbetrag bei den Vorsorgeaufwendungen in Höhe von 2800 EUR, die das Finanzamt auf jeden Fall berücksichtigen muss?
Ein schönes Wochenende
5 Antworten

Nein, wie kommst Du darauf?
Kann es sein, dass Du die Betriebsausgabenpauschale für manche Berufsgruppe, mit einer Vorsorgepauschale verwechselst?
Pauschalen Abzug der Vorsorgeaufwendungen gibt es nur bei Arbeitnehmern, weil man bei denen, durch den Abzug der Sozialversicherungsbeiträge auch sicher sein kann, dass diese Aufwendungen anfallen.
Alle anderen müssen nachweisen.

Da hilft ein Blick in § 10 a EStG Abs. Satz 1, da stehen die 2.100,- Euro ausdrücklich drin.
Was für Ausgaben hast Du denn im Einzelnen geltend gemacht?
Für zusätzliche Altersvorsorge sind die 2.100,- fest.
hallo, es geht nicht direkt um meine steuererklärung, sondern hier bei uns in der familie, deswegen bin ich im thema auch nicht so drin. habe mir jetzt mal die unterlagen besorgt. hier steht also: Auszug aus dem Lexware-Taxman-Programm: Altersvorsorgeaufwendungen wurden nicht erfasst. Private Krankenvers: PKV: 4344,- Pflegevers: 365,- Summe 4709.-
Sonstige Vorsorgeaufwendungen : Zusatzvers. zur PKV: 546,- Unfallversicherung/Risikoleben: 737.- Haftpflicht: 460,- Summe sonstige Versicherungen: 1743,- Höchstbetrag wären 2800,- Höchstbetrag gesamt 4709,-
Und dann steht da noch der Hinweis: Beiträge zur Basisversorgung werden auf den Höchsbetrag angerechnet und können diesen vollständig verbrauchen)
Im Steuerbescheid steht jetzt auch noch was von Vorwegabzug 2100,-???

Die 2.100,- Euro Extraabzug nach § 10 a stehen StPfl. zu die Pflichtversichert sind udn darüber hinaus weitere Aufwendungen für die Altersvorsorge tragen.
Alle Aufwendungen die Du nennst, beziehen sich auf Krankenversicherung, Unfall- und Haftpflichtvers.
Keine Aufwendungen für eine Rentenversicherung, oder was vergleichbares.
also im Lexware-Programm wurden vom Gesamtbetrag der Einkünfte die vollen 4709 EUR abgezogen(siehe oben), um das zu versteuernde Einkommen zu berechnen.
Im Steuerbescheid wurden dann aber lediglich 4101 EUR abgezogen, also ca. 600 EUR zu wenig. Demzufolge ist das zu versteuernde Einkommen auch 600 EUR höher.
Nö.
Sonderausgabenpauschbetrag sind 36,- €. Wenn du mehr als das pro Jahr für Krankenversicherung etc. bezahlst gib es an.

Du kannst 78 % von 20.000 € im Jahr 2014 maximal Altersvorsorgeaufwendungen geltend machen. Das geht aber nur, wenn du auch etwas einbezahlst. Einen Pauschbetrag ohne Einzahlung gibt es nicht.
ich hatte z.B. tatsächliche vorsorgeaufwendungen von ca. 2800 EUR und das finanzamt hat im steuerbescheid nur 2100 EUR anerkannt. ich frage mich die ganze zeit, warum??