Vorladung wegen Vergewaltigung?

2 Antworten

Vergewaltigung ist ein Offizialdelikt, Falsche Verdächtigung ebenfalls. Also muss die Polizei jetzt ermitteln. Wenn an dem Vorwurf nichts dran war, wird das Verfahren gegen dich nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, das Verfahren gegen deine Exfrau evtl. nach § 153 StPO oder nach § 153a StPO gegen Zahlung einer Geldauflage.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Wird das Verfahren von der Polizei eingestellt oder von Staatsanwaltschaft aber ich habe ihr nicht angezeigt wegen Vedächtigung .Das heißt dies Anzeige ohne Aussage von mir und ihr

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@Abdou824

Solche Entscheidungen trifft immer die Staatsanwaltschaft.

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Was kommt jetzt

Ein Strafverfahren.
Für das ich übrigens die Beauftragung eines Anwalts empfehlen würde, Vergewaltigung ist eine Nummer zu groß für ein Laienforum.