Vorgehen bei erst nach 2 Jahren erkanntem Fehler des Steuerberaters und des Finanzamtes?
Wie geht man am besten vor, wenn man inzwischen erfahren hat, dass der Steuerberater bei der (Einkommens-)Steuererklärung für das Jahr 2018 eine Doppelbesteuerungssache nicht richtig interpretiert hat (falscher Artikel des DBA wurde angewendet, was zu einer Besteuerung in Deutschland geführt hat, obwohl das andere Land das Besteuerungsrecht gehabt hätte - und dies auch mit einem Quellensteuerabzug umgesetzt hat) und das Finanzamt dann den Informationen des Steuerberaters gefolgt ist? Die richtige Lösung wäre gewesen, die Einkünfte unter Anwendung des Progressionsvorbehaltes von der inländischen Besteuerung freizustellen. Ist das ein Problem des Steuerberaters, den man nun quasi verklagen muss, damit dessen Haftpflichtversicherung den Schaden übernimmt? Oder kann so ein Fall wieder geöffnet werden, wenn diese Art von neuen Erkenntnissen auftaucht?
3 Antworten
Zum Kollegen gehen und mit ihm sprechen.
Nicht alle meiner Berufskollegen sind mit den DBAs vertraut, insbesondere, wenn sie selten damit zu tun haben.
Als erstes sollte man sich den Steuerbescheid ansehen, ob er eventuell unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen ist.
Dann wäre zu prüfen, um welchen Sachverhalt es genau geht. Gibt es eine Änderungsvorschrift in der AO, die es zulässt hier den Fall neu zu veranlagen.
Erst ganz am Schluss kommt die Frage mit dem Schadenersatz, wogegen der StB durch die Vermögenschadenhaftpflicht versichert ist (ist meist der größte einzelne Kostenposten bei einem StB).
Auch wenn es sehr ärgerlich ist, versuchen entspannt zu bleiben.
Deshalb schrieb ich ja extra, dass man mit internationalen Fällen vertraut sein muss. Ich erinnere mich an einen Fall, wo wir einen Künstler berieten, der auf einem Kreuzfahrtschiff mitfuhr um seine Show für die Gäste aufzuführen.
Hätte ich nicht durch Zufall eine entsprechenden Artikel in einer Fachzeitschrift gelesen, weil ich wegen Mandanten in Hamburg eben auch mit Schifffahrt usw. zu tun habe, hätte ich auch nicht gewußt, dass diese Dinge unter bestimmten Umständen (Sitz der Reederei, Sitz des Veranstalters) steuerfrei sind.
Ich mache seit 49 Jahren Steuerrecht und seit über 35 Jahren international und kann sagen, auch ich weiß ganz bestimmt nicht alles. Zum Glück weiß ich aber immer, wo ich nachsehen kann. ;-) :-)
Dann sei bloß froh, wenn du nicht diese blöden Überbrückungshilfen oder November-/Dezemberhilfe auf dem Tisch hast. Ich hab einen (!) Fall und der macht mich noch fertig.
Ich hab doch selber keine Ahnung von dem Mist. Der Mandant hat inzwischen viel mehr Ahnung davon, weil er ein reges Interesse an der Erlangung der Hilfszahlungen hat.
Überbrückungshilfe macht bei uns nur mein Praxispartner, weil wir gesagt haben, es reicht, wenn sich einer dort einarbeitet und dafür gründlich. Das bot sich an, weil er es sowieso für seine LAG mit deren Betrieben machen musste.
Ich merke an den täglichen Fluchtiraden über IBB und Ministerium, dass es eine besonders dankbare Aufgabe ist, diese Anträge erledigen zu dürfen.
Richtig.
Heute ackerst du dich durch den Antrag durch und morgen willst du ihn mit dem Mandanten besprechen - und die Kerle haben die Webseite geändert. Da wirste doch verrückt.
Für eine Änderung des Steuerbescheides sehe ich persönlich keine Grundlage, wenn der Bescheid nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung oder insoweit vorläufig ergangen ist.
Es liegt ein Rechtsanwendungsfehler vor, der Sachverhalt wurde ja gegenüber dem Finanzamt dargelegt. Damit sind §§ 129, 172 und 173 AO ausgeschlossen.
Kann sein, mag wahrscheinlich sein, aber ohne den Fall genau zu kennen, sage ich, "Genau ansehen, wo der Fehler ist und dann, prüfen was zu machen ist."
Man weist seinen Steuerberater darauf hin und der prüft dann die Änderungsmöglichkeiten, sofern es noch welche gibt.
Wenn es keine Möglichkeiten mehr gibt, dann gibt es evtl. die Möglichkeit der Betriebshaftpflicht.
Du reklamierst das beim Steuerberater.
Entweder kann er diesen Fehler korrigieren oder aber er meldet den Schaden seine Betriebshaftpflichtversicherung.
Viel Erfolg.
Herzlichen Dank - das werde ich so weiterleiten. Es handelt sich nämlich hier nicht um meinen eigenen Fall - aber ich bin auf die Sache bei einem Kollegen aufmerksam geworden, weil mein eigener Steuerberater den gleichen Fehler gemacht hat, und mir das nach stundenlangen Recherchen zum Glück aufgefallen ist. Zur Zeit läuft der Einspruch beim Finanzamt - mein Fall ist noch offen... Mein Kollege scheut den Aufwand, sich auf einen langen "Kampf" einzulassen - aber wenn es vielleicht so einfach zu lösen ist, dann sollte er es auf jeden Fall tun! (Unseren Steuerberatern mache ich keinen Vorwurf - das ist bei uns auch wirklich ein spezieller Fall, den man leicht übersehen kann.)