Von Minijob zu Vollzeit - Steuererklärung?

1 Antwort

Warum sollte man nachzahlen müssen - der Minijob ist doch bereits pauschal versteuert.

Eine Steuerklasse "pauschal" gibt es nicht.

Der AG übernimmt die Steuerklasse, die ihm vom Finanzamt gemeldet wird.

Der Minijob wurde jedoch unter Steuerklasse 1 geführt, was nicht weiter beachtet wurde, erst bei der elektr. Lohnsteuer-Bescheinigung.

Nun wurden nämlich die ersten 6 Monate hinzugefügt und dementsprechend sind diese knapp 2.800 Euro nachträglich Lohnsteuerpflichtig geworden.

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@matho

Dann war es eben kein klassischer Minijob - wie in der Frage behauptet.

Wenn man eine Frage mit richtigen Informationen stellt, kann man eine entsprechende Antwort erwarten.

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@cats123

Nachdem das nun klar ist, kannst Du die gestellte Frage sicherlich beantworten.

Meine unmaßgebliche Meinung: Die Minijobber werden häufig "betrogen", weil sie in einen unechten Minijob gelockt werden. Plötzlich erkennen sie, dass die Realität anders war und ist.

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