Von Minijob zu Vollzeit - Steuererklärung?
Hallo,
wenn man vom Januar - einschl. Juni auf 450€ Basis (Minijob) arbeitet
und dann ab Juli auf Vollzeit über 2.500€ Brutto, muss man die ersten 6 Monate Lohnsteuer nachzahlen ?
Ist es hier wichtig, welche Steuerklasse man hatte (z.B. 1 oder Pauschal?)
Und wenn ja, wählt alleine der Arbeitgeber die Steuerklasse aus oder muss der Arbeitnehmer gefragt werden?
Vielen Dank
Nachtrag :
Der Minijob wurde unter Steuerklasse 1 geführt, was nicht weiter beachtet wurde, erst bei der elektr. Lohnsteuer-Bescheinigung.
Nun wurden nämlich die ersten 6 Monate hinzugefügt und dementsprechend sind diese knapp 2.800 Euro nachträglich Lohnsteuerpflichtig geworden.
1 Antwort
Warum sollte man nachzahlen müssen - der Minijob ist doch bereits pauschal versteuert.
Eine Steuerklasse "pauschal" gibt es nicht.
Der AG übernimmt die Steuerklasse, die ihm vom Finanzamt gemeldet wird.
Nachdem das nun klar ist, kannst Du die gestellte Frage sicherlich beantworten.
Meine unmaßgebliche Meinung: Die Minijobber werden häufig "betrogen", weil sie in einen unechten Minijob gelockt werden. Plötzlich erkennen sie, dass die Realität anders war und ist.
Der Minijob wurde jedoch unter Steuerklasse 1 geführt, was nicht weiter beachtet wurde, erst bei der elektr. Lohnsteuer-Bescheinigung.
Nun wurden nämlich die ersten 6 Monate hinzugefügt und dementsprechend sind diese knapp 2.800 Euro nachträglich Lohnsteuerpflichtig geworden.