Von 5062 € Versicherungsbeiträgen sind nur 2001 € beschränkt abziehbare Sonderausgaben, zu wenig?

1 Antwort

Da Du als Beamtin die Altersversorgung über den Arbeitgeber hast, gilt für Dich (wegen der Gleichbehandlung der normalen Arbeitnehmer) ein eingeschränkter Abzug von Vorsorgeaufwendungen.

Um Dir die Vorsorgepauschale genau auszurechnen, bzw. den Abzug nach den Auswendungen, müßte man die Erklärung genau kennen.

Die 2001 sind jedenfalls exakt die Pauschale gem. § 10 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 + 3

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986