Vom Unterhalt freigekauft - wie bestreitet die Frau ihren Lebensunterhalt ?

2 Antworten

Du sprichst da ein sehr heikles Thema an: Ein Unterhaltsverzicht kann nichtig sein, wenn der Unterhaltsberechtigte deswegen auf staatliche Leistungen angewiesen ist. Ob es da überhaupt die Möglichkeit zu einer solchen Vereinbarung geben kann, sollte Dir ein Fachanwalt für Familien- und Sozialrecht sagen können.

Wozu einen Unterhaltsverzicht vereinbaren, der dir als sittenwidrig um die Ohren fliegt?

Solange sie keinen Säuling zu betreuen hätte, wäre ihr grds. Vollzeitbeschäftgung zuzumuten, um ihren eigenen Lebensunterhalt nach Ablauf des Trennungsjahres zu bestreiten.

Darüberhinaus wären deine Kindesunterhaltsverpflichtungen vorrangig eines nachehelichen Ehegattenunterhaltsanspruchs - wärst du mit 3 Unterhaltsberechtigen dazu denn überhaupt noch unterhaltsfähig?

Und mit Scheidung blieben ihre Kreditverpflichtungen der Bank gegenüber unverändert. Den "Freikauf" würde ich da eher gegen Hausratsteilungs-, oder Zugewinnansprüche verrechnen oder Verzicht auf Versorgungsausgleich anregen.

G imager761

Hallo, danke für die Antwort, Säugling haben wir keinen mehr- sagen wir mal das Kind liegt zwischen 8 und 12 jahren.

somit wäre nur 1 Kind mit momentan knapp 420 Euro Unterhalt. da ich einen Verdienst so um die 2100 Euro netto habe stünde meiner Frau doch noch einen erheblichen Anteil zu oder ?

Und das Mit den Krediten ist doch so: Für die Bank gibt es nicht 2 zahlende ?! oder ? wenn meine Frau nichts bezahlt - bzw bezahlen kann...bleibt eh alles an mir hängen weil die BAnk an mich geht oder ?

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