Vom Kleinunternehmer (nebenberuflich) in die volle Selbstständigkeit wechseln?

4 Antworten

  1. Die Kleinunternehmerregelung ist keine Umsatzsteuerbefreiung, die Steuer wird nicht erhoben.
  2. Die Kleinunternehmerregelung hat nicht mit Hauptberuflich, oder Nebenberuflich zu tun.
  3. Wurde geprüft, ob die Kleinunternehmerregelung überhaupt optimal ist.
  4. Wenn ja, wirst Du automatisch im Jahr nachdem die Umsatzgrenze von 17.500,- überschritten wurde, in die Regelbesteuerung wechseln.
  5. Die Umsatzsteuer ist eine Jahressteuer, wenn man mitten im Jahr wechselt, muss man für die Umsätze des Jahres bis zur Umstellung die Umsatzsteuer nachzahlen.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Danke Ihnen.

Meine Frage ist vieleicht falsch formuliert.

Ich war bin jetzt angestellt und hatte noch ein Gewerbe mit Kleinunternehmerregelung nebenbei. Nun möchte ich ab August mein Gewerbe also vollzeitjob ausüben. Umsatz dieses Jahr ist bis jetzt 2200€. Da ich es ja nur immer nach Feierabend in kleinem Mase ausüben könnte. Meine überlegung ist es jetzt vollzeit so bis Ende des Jahres weiter zuführen. Und ab 1.1.2020 zu wechseln mit MwSt. Was denken Sie darüber? Danke

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@Meisterlamoe

Da denke ich, "wie soll ich einen Tipp geben, wenn ich nicht weiß, was der Frager macht, was für Kunden er hat (Unternehmer, Privatleute, Schulen/Behörden)."

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@wfwbinder

Ich arbeite in der Gebäudereinigung bzw hauptsächlich Fensterputzer und habe sehr viele privat Kunde. Vereinzelt gewerbekunden. Will dies aber alles noch ausbauen.

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Deiner Beschreibung nach kann es schon sein, dass die Kleinunternehmerregelung für Dich nicht so schlecht ist.

Wenn Dein Umsatz 2019 noch nicht über 17.500 Euro liegt und Du weiterhin die Kleinunternehmerregelung für vorteilhaft hältst, dann würde ich diese an Deiner Stelle 2020 beibehalten. Denn wenn Du zur Umsatzsteuer optierst, dann bist Du an diese Option fünf Jahre gebunden, egal wie sich danach Dein Umsatz entwickelt.

Wechselst Du aber erst dann zur Umsatzsteuer, wenn Du auch dazu verpflichtet bist, dann kannst Du die Umsatzgrenze jedes Jahr neu prüfen und evtl. wieder zurückwechseln.

ähm, du räts also allen Ernstes dem Fragesteller, künftig von 17.500 € UMSATZ abzüglich Betriebskosten zu LEBEN? Fragesteller will die Tätigkeit VOLLZEIT ausüben!

wenn mir jemand mit Kleinunternehmerregelung ein Angebot vorlegt, wird der Preis nach UNTEN verhandelt. Selber Schuld, wenn man zugibt, vom Umsatz nicht leben zu können.

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Genau. Wenn er am 1.1.2020 einschätzt, dass der Umsatz im laufenden Jahr 2020 voraussichtlich unter 50.000,-€ bleiben wird (und in 2019 unter 17.500,-€ lag) kann er KU bleiben.

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Das es keine "Kleinunternehmer" gibt brauchst du nicht zu tun. Da du aber danach fragst solltest du vorher ein paar Kurse machen. Wer nur 2200 Euro macht sollte sich eingehend beraten lassen

Umsatzsteuerpflichtigt wirst du wenn du 17500 Euro Umsatz gemacht hast, im nächsten Jahr.

Wechseln würde ich nur wenn sich das lohnt !! Das kann man ausrechnen

Ich habe nur 2200€ Umsatz gemacht. Weil ich es nebenberuflich gemacht hatte. Das heißt wirklich minimal. Da ich ja ein volles Einkommen hatte. Und es jetzt vollzeit machen will

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Rufe einfach bei dem FInanzamt an und kündige die Änderungen an. Höchstwarscheinlich wirst du um einen kleinen Dreizeiler gebeten. Das müsste es gewesen sein.