Vom Kauf einer ETW zuruecktreten nach Kaufpreiszusage

2 Antworten

Ohne den Inhalt des Vertrages zu kennen, ist es schwer eine Aussage zu machen.

Ein Grundstückskauf, dazu gehört auch der Kauf einer ETW, ist nur nach Beurkundung beim Notar bindend.

So wie es sich anhört ist das nur die Einigung über die Höhe des Kaufpüreises, wenn ein Vertrag zustande kommt.

Um eventuelle Forderungen des Maklers gleich abzuwehren (er könnte sagen ist vergeben udn so einen potentiellen Kunden verlieren), würde ich den sofort benachrichtigen.

> Blockquote

Kaufpreisbindungsvertrag -> Das ist für mich eine neue Wortschöpfung! Masgebend ist natürlich nicht welche Bezeichnung dieser Vertrag hat, sondern sein Inhalt. Der Inhalt ist nicht bekannt, daher kann darüber auch nichts gesagt erden. Wurde ein Kaufanbot abgegeben, (z.B. Ich wir bieten an die Liegenschaft zum Preiß von zu Kaufen)so ist dieses Verbindlich, wenn es vom Verkäufer innerhalb einer bestimmten Frist angenommen wird. Auch wenn dieses noch nicht vom Notar beurkundet wurde. Das Rücktrittsrecht nach Österr. Konsumentenschutzgesetz wäre eine Woche, wenn der Vertrag am selben Tage der Besichtigung zustandegekommen ist. Das Konsumentenschutzrecht in Deutschland ist mir nicht geläufig. Ein Rücktritt dürfte allerdings auch dann möglich sein, wenn nicht alle das Objekt und die Zahlungsmodalitäten betreffenden Umstände in dem Vertrag geregelt wurden. Auf jedenfall Lohnt es sich bei einer solchen Größenordnung einen Rechtsanwalt beizuziehen.