Vom Arbeitgeber pauschal besteuerter Fahrtkostenersatz?
Hallo,
ich habe vom Finanzamt die Mitteilung bekommen, dass "der vom Arbeitgeber pauschal besteuerte Fahrtkostenersatz den dazugehörigen Aufwand übersteigt". Ich möchte dazu bitte eine Erklärung abgeben. Ich habe, ehrlich gesagt, keine Ahnung, was ich da machen soll. Ich habe diesen Betrag, der auf der Lohnsteuerbescheinigung bei Zeile 18 eingetragen ist, vorher nie angegeben. Der stand auch schon auf der Bescheinigung von 2016; den habe ich aber nicht weiter beachtet. Ich habe auf älteren Bescheinigungen noch nicht nachgesehen. Mein vorheriger Arbeitgeber hat die Fahrtkosten auch erst seit max. 3 Jahren erstattet.
Über eine erleuchtende Antwort würde ich mich sehr freuen ;-)!
VG
U. Niemann
2 Antworten
Vermutlich kann man keine Fahrtkosten als Belastung/Werbungskosten ansetzen, wenn einem diese Kosten bereits vom Arbeitgeber ersetzt wurden.
Und Du “möchtest“ vermutlich keine Erklärung abgeben, sondern wurdest dazu aufgefordert.
Ich würde einfach erklären, dass Dir nicht bewußt war, dass der Fahrtkostenersatz des Arbeitgebers relevant war.
Der Arbeitgeber hat die pauschalbesteuerten Fahrkosten aus einem Grund geleistet.
Das solltest Du schildern und eventuell die Berechnung es Betrages beifügen.