Vom Arbeitgeber pauschal besteuerter Fahrtkostenersatz?

2 Antworten

Vermutlich kann man keine Fahrtkosten als Belastung/Werbungskosten ansetzen, wenn einem diese Kosten bereits vom Arbeitgeber ersetzt wurden.

Und Du “möchtest“ vermutlich keine Erklärung abgeben, sondern wurdest dazu aufgefordert.

Ich würde einfach erklären, dass Dir nicht bewußt war, dass der Fahrtkostenersatz des Arbeitgebers relevant war.

Der Arbeitgeber hat die pauschalbesteuerten Fahrkosten aus einem Grund geleistet.

Das solltest Du schildern und eventuell die Berechnung es Betrages beifügen.