Vom anderen Hauptmieter Geld einfordern?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Dem Vermieter ist es wumpe, von wem er die Miete kriegt. Wenn bei dir nichts zu holen ist, wendet er sich an deine Ex und umgekehrt. Und dann hat er ja auch noch die Bürgen.

Wie ihr das im Innenverhältnis untereinander regelt, ist eine andere Sache. Wenn es da keine Vereinbarung gibt, wird es schwierig. Kurzfristig kann man da gar nichts machen.

Im Prinzip hast du jetzt zwei Möglichkeiten: entweder du zahlst die halbe Miete und sagst dem Vermieter, er soll sich die andere Hälfte von der Ex holen (Nachteil: wenn er das nicht bekommt, wird er euch gesamtschuldnerisch verknacken) oder du zahlst die volle Miete und versuchst, die Hälfte über einen Mahnbescheid wiederzuholen. Den Mahnbescheid kannst du online beantragen. Wenn die Ex dann allerdings Widerspruch einlegt, brauchst du einen Anwalt.

Was wäre denn nötiges Beweismaterial, um sagen zu können dass ich die Miete nicht erhalten habe?

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in WGs ist es üblich, als alleiniger hauptmieter, der neue mitbewohner sucht, einen größeren kostenanteil zu verlangen, als man selbst zahlt. meistens passt das auch nach ortsüblichen mietpreisen und eltern zugezogener studenten haben eh genug geld um kinder zu unterstützen bzw. die erwachsenen kinder bessern sich ihr taschengeld noch mit zusätzlichen nebenjobs auf. ich war bei 3 ortswechseln für studium und job danach, bis auf ein praxissemester, von 3 wohnungen hauptmieter. für 3zimmer-altbau mit nachtleben, unihauptgebäuden, kino, fitnessstudio sowie schwimmbad mit saunaanlage fußläufig hab ich 250€ von 1050€ warm gezahlt, meine mitbewohner mussten jeweils 400€ an mich dauerüberweisen. dafür hatten sie 25- und 26m²-zimmer ohne schrägen mit hohen decken und internetanschluss, was in den kleinen unistädten mitte der nullerjahre nicht jede studentenwohnung hatte. ich hatte das 32m²-zimmer mit nem wandschrank, der für alle bis 25 noch zugekauften klamotten reichte und mehr platz für mein hometraining als in dem reihenmittelhaus meiner eltern, indem ich aufgewachsen bin.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

als ich untermieter war in späteren WGs nach dem studium, hab ich in einer 3er WG zusammen mit einer anderen mitbewohnerin ca. 75% der gesamtmiete bezahlt.

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Du kannst sie mit Fristsetzung zur Zahlung auffordern, ihr gleichzeitig mitteilen dass Du im Falle X juristische Schritte einleite wirst - spätestens nach Fristablauf zur Kündigung kannst Du ihr über die ausstehende Summe einen Mahnbescheid zukommen lassen :

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/gerichtliches-mahnverfahren-einleiten-so-kommen-sie-an-ihr-geld-31119

Die Bürgschaft ihrer Eltern gilt nur gegenüber dem Vermieter .

Ja vielen Dank. Das muss ich wohl tun. Die Nebenkosten gehören wahrscheinlich nicht dazu?

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@Finelancer

Auch die Nebenkosten sind selbstverständlich bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zu bezahlen.

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1. Warum "schreist" Du UNS an?

Fettschrifft bedeutet für gewöhnlich "schreien"!

2. Was Deine Ex macht und behauptet, ist natürlich Blödsinn. Bis zur Beendigung des Mietverhältnisses bleibt sie mit verantwortlich. Schließlich ist sie, wenn ich das richtig verstanden habe, neben Dir Hauptmieterin.

3. Die Eltern als Bürgen bringen Dir erst einmal nicht wirklich was, denn diese haben gegenüber dem Vermieter gebürgt, nicht jedoch gegenüber Dir!

4. Oder Du lässt die Lastschrift platzen und bezahlst Deinen Anteil. Dann gibst Du dem Vermieter die Kontaktdaten Deiner Ex und deren Eltern. Kann klappen, muss es aber nicht. Denn der Vermieter kann sich aussuchen, von wem er den fehlenden Teil der Miete fordert, da ihr ja gesamtschuldnerisch haftet.

Die Antwort Deiner Ex ist natürlich Blödsinn. Sie muß in jedem Fall bis zum Ende des Mietverhältnisses Ihren Anteil an der Miete zahlen! Es könnte ja mit diesem Argument jeder der seinen Schlüssel verloren hat, die Mietzahlung verweigern.