vollstreckungsbescheid zur schufa?
Hallo! ich habe vor einigen Wochen einen Mahnbescheid wegen einer bereits bezahlten Rechnung bekommen. Verwundert habe ich bei der Firma nachgefragt, die meinten, das sei ein Fehler und ich bräuchte keinen Widerspruch einzulegen, sie würden da nichts fordern (und so ein Mahnbescheid wird nach 6 Monaten beim Amtsgericht gelöscht). Ich habe also keinen Widerspruch eingelegt (auch um der Firma die Kosten zu ersparen...), und vor kurzem kam nun ein Vollstreckungsbescheid. Ich war wieder bei der Firma, und diesmal haben wir gemeinsam die Fehlerwuelle gefunden: Der Zahlungseingang wurde nicht an die Rechtsabteilung der Firma weitergeleitet. Ich habe jetzt aber Angst, dass der Vollstreckungsbescheid (vom Amtsgericht) an die Schufa weitergeleitet wird, und ich dann für die nächsten 3-4 jahre keinen Vertrag mehr abschließen kann (Kreditkarte, Handyvertrag etc.). Was kann ich tun? Vielen Dank schonmal!
3 Antworten
Hast Du schon daran gedacht, EINSPRUCH gegen den VB einzulegen. Ist mir ein Rätsel wieso Du auf diese naheliegende Lösung nicht kommst und sie nicht nur naheliegend, sondern auch allerdringstens erfoderlich, denn wenn Du das nicht machst, kannst Du zu nochmaliger Zahlung gezwungen werden. So was nennt man dann Rechtskraft. Dann stellen sich für Dich auch keine Schufa-Fragen mehr und Dein Vertragspartner hat ein dickes Problem: Er bleibt auf allen Kosten sitzen.
die Sache ist erst einmal dumm gelaufen:
sobald ein unberechtigter MAHN-Bescheid eingeht, sollte man ersteinmal fristgetecht (am besten per Einschreiben wegen Beleg) beim angegebenen Amtsgericht Widerspruch einlegen,
man braucht dazu keine Gründe ablegen und hat dann ersteinmal seine Ruhe...
reagiert man aber nicht,
kommt irgendwann der VOLLSTRECKUNGS-Bescheid,
wenn dagegen kein Widerspruch eingelegt wird, ist man schnell am Ar*** und der Gläubiger kann 30 Jahre lang sein Geld einklagen (vollstreckbarer Titel)
😉
von daher:
nicht dem Gläubiger "vertrauen" sondern lieber gleich fristgerecht mit dem zuständigen Amtsgericht in Verbindung setzen!!!
Jeder kann einen Mahnbescheid gegen eine andere Person erwirken. Das ist ein formaler Prozeß ohne inhaltliche Prüfung.
Daher legt man immer gegen unberechtigte und zweifelhafte Mahnbescheide Einspruch ein, da dies der einzige formale Weg ist, den Mahnbescheid abzuwenden. Tust Du dies, muss der Gläubiger gerichtliche Schritte einleiten, um an sein Geld zu kommen. War die Forderung unberechtigt, wird das natürlich nicht passieren. Tust Du dies nicht, folgt der nächste Schritt auf den Mahnbescheid: die Vollstreckung.
Du ersparst niemandem Kosten, denn die sind bereits mit Ausstellung des Mahnbescheids und ggf. Beauftragung eines Inkasso-Unternehmens oder eines Anwalts angefallen.
Ein Mahnbescheid ist ein formaler Vorgang und der wird nicht bei Nichtstun nach sechs Monaten gelöscht. Er droht bei Nichteinspruch nämlich mit Vollstreckung, wie Du ganz klar auf dem Mahnbescheid selbst nebst Fristen lesen konntest.
Jetzt hast Du ein Problem. Diesen Vollstreckungsbescheid kann nämlich nur noch das Unternehmen, das als Gläubiger auftritt, aufhalten.