Vollkasko nachträglich abrechnen
Hallo ,
Kann ich einen im Oktober 2013 zuerst gemeldeten , dann aber zurückgezogenen vollkaskoschaden jetzt im Januar nachträglich abrechnen Lassen ? Der Grund ist folgender : Ich hatte leider 2013 im September und im Oktober zwei selbst verschuldete Autounfälle.. Der erste Schaden betrug 1300€ , der 2. Schaden 2500€ .
Noch Bevor der erste Schaden reguliert wurde habe ich dann auf Empfehlung meines Maklers den ersten Schaden aufgrund der niedrigeren Höhe zurückgezogen und nur den 2 . Schaden abgerechnet. Als meine Beitragserhöhung im Dezember kam habe ich mich über die Extreme Höherstufung gewundert und es stellte sich heraus, dass die Versicherung versehentlich doch 2 Schäden berechnet hat. Die Korrektur folge nach 1 Woche und siehe da: Die Differenz zwischen 1 und 2 gemeldeten Schäden betrug pro Jahr 120€ ...
Selbst auf mehrere Jahre hochgerechnet hätte ich also in jedem Fall lieber beide Schäden abrechnen sollen !
Kann ich nun diesen 1. Schaden nachträglich doch abrechnen ? Es handelt sich hierbe übrigens um die Allianz.
Danke
1 Antwort
Die Frage wird sein, ob dem Versicherer alle Unterlagen zum ersten Schaden zur Verfügung gestellt wurden. Falls nicht, könnte er sich auf Leistungsfreiheit berufen, da ihm z. B. eine Besichtigungsmöglichkeit genommen wurde. War die Reparatur allerdings freigegeben, wirst Du mit einer nun nachträglichen Inanspruchnahme (es wäre ja keine Erstmeldung) keine Probleme bekommen, da dem Versicherer ja kein Schaden entstanden ist.
Ja ich hab den Makler kontaktiert., der sich nun auch um alles gekümmert hat. Der war nur leider ein paar Tage nicht erreichbar, sodass ich ein wenig in der Luft hing;-(
Der Schaden war damals tatsächlich bereits freigegeben. Inzwischen hat mir die Versicherung mitgeteilt, dass ich einen aktuellen KV vorlegen muss ( der ist mit dem ersten KV auch identisch ) , was vor einigen Tagen geschehen ist. Nun heißt es abwarten .
Eine Anmerkung hierzu noch:
Du sprichst ja von einem Makler, der den Vertrag betreut.
Es ist gut möglich, dass der Makler seitens der Allianz eine Schadenregulierungsvollmacht hat, die im Regelfall über diesen Betrag hinaus geht. Du solltest also den Makler, nicht den Versicherer kontaktieren. Hat er keine Schadenregulierungsvollmacht, wird er Deinen Fall auf jeden Fall mit der Allianz direkt abwickeln. Dafür ist er ja Dein Makler!