Vollbremsung wegen Eichhörnchen?

3 Antworten

Das hängt doch im wesentlichen von Deinem "Nachfahrer" ab; solange er keine Anzeige bei der Polizei erstattet kommst Du ungeschoren davon. Erstattet er jedoch eine Anzeige; dann hast Du ein Verkehrsvergehen am Hals, weil man wegen eines Eichhörnchens keine plötzliche Vollbremsung zu machen hat; Tiere gelten in diesem Zussammenhang noch immer als Sache, die bei Deinem Auto zu keinem größeren Schaden geführt hätten. Anders sieht die sache dann aus, wenn es sich beispielsweise bei dem Wild um einen Elch oder Wildschwein gehandelt hätte, denn dann ist dies die einzige Möglichkeit dein Leben zu retten.

Vom Eichhörnchen gibts bestimmt keine Strafe. :)

Der nachfolgende Autofahrer muss so viel Abstand halten, dass er jederzeit gefahrlos abbremsen kann. Es mag sein, dass das Bremsen für ein Eichhörnchen als "grundloses Bremsen" angesehen wird. Insofern könnte das einen Bußgeldbescheid für Dich geben. - Falls Du angezeigt wirst. Aber den nachfolgenden Autofahrer trifft ebenso eine Schuld, da er den erforderlichen Mindestabstand offensichtlich nicht eingehalten hat. Er bekäme also auch einen Bußgeldbescheid!

Ich denke, der nachfolgende Autofahrer wird Dich wohl nicht anzeigen. Deshalb gibts für Euch beide auch keine Strafe.

Ist etwas passiert?
Nein?
auch wenn das Herzlos klingt, wegen einem Eichhörnchen macht man keine Vollbremsung.
Du hast ja gesehen was passieren kann wenn der nachfolgende Verkehr nicht aufpasst und zu wenig Abstand hält.