Vertragsübernahme nach Hauskauf?

4 Antworten

Sarika

Offen gelassen hast du, ob und was bezüglich des Fassadenanstrichs als Ausgleich für die Grenzbebauung im notariellen Kaufvertrag enthalten ist. Hast du als Käufer auch die schuldrechtliche Verpflichtung übernommen? Droht im Falle der Ablehnung die Geltendmachung eines Ersatzanspruchs des Nachbarn?

Im Kaufvertrag konnte ich nichts raus lesen. Aber das hat nichts zu bedeuten.

Dann muss ich mal den Anwalt kontaktieren.

Vielen Dank für deine Mühe.

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Nein, wenn dazu im Grundbuch nichts steht, ist dieser Vertrag für euch nicht bindend, da dritte für euch keine Verträge schließen können/dürfen.

Super vielen Dank

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Was würde man um das zu klären unternehmen? Man würde das örtliche Baulastenverzeichnis beim Bauamt einsehen. Ob das Gebäude dort eingetragen ist ob der Nachbar zugestimmt hat/muste.

Ist die Grenzbebauung dort eingetragen und es gibt keinen Hinweis auf die Abmachung, hat das Gebäude Bestandsrecht und die Abmachung ist unwirksam.

Sehr gute idee ,das werde ich wohl machen

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Der Vertrag ist für dich nicht gültig, weil nicht notariell im Grudbuch eingetragen.

Dankeschön für deine Mühe

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