Vertragsübernahme nach Hauskauf?
Guten Tag, Ich habe mit meiner Frau ein Haus gekauft. Eine Mauer des Hauses steht genau auf der Grenze zu unseren Nachbarn, also Grenzbebauung. Unsere Nachbar hatte ein Vertrag mit dem Vorbesitzer. In diesem Vertrag war geschrieben, dass der Vorbesitzer alle 2 Jahre die Fassade seines Hauses ,aber auf der Seite des Nachbarn streicht. Diesen Vertrag haben sie unter sich abgeschlossen. Im Grundbuch gibt es dazu keine Eintragung.
Sind wir verpflichtet die Fassade auf der Seite des Nachbarn zu streichen?
Ich freu mich über eine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen S. Svensson
4 Antworten
Sarika
Offen gelassen hast du, ob und was bezüglich des Fassadenanstrichs als Ausgleich für die Grenzbebauung im notariellen Kaufvertrag enthalten ist. Hast du als Käufer auch die schuldrechtliche Verpflichtung übernommen? Droht im Falle der Ablehnung die Geltendmachung eines Ersatzanspruchs des Nachbarn?
Im Kaufvertrag konnte ich nichts raus lesen. Aber das hat nichts zu bedeuten.
Dann muss ich mal den Anwalt kontaktieren.
Vielen Dank für deine Mühe.
Nein, wenn dazu im Grundbuch nichts steht, ist dieser Vertrag für euch nicht bindend, da dritte für euch keine Verträge schließen können/dürfen.
Was würde man um das zu klären unternehmen? Man würde das örtliche Baulastenverzeichnis beim Bauamt einsehen. Ob das Gebäude dort eingetragen ist ob der Nachbar zugestimmt hat/muste.
Ist die Grenzbebauung dort eingetragen und es gibt keinen Hinweis auf die Abmachung, hat das Gebäude Bestandsrecht und die Abmachung ist unwirksam.
Der Vertrag ist für dich nicht gültig, weil nicht notariell im Grudbuch eingetragen.