Vertragsstrafe Minijob?

4 Antworten

habe meinem Chef per Textnachricht geschrieben das ich Kündige

Proportional einfach ...... ein Arbeitsvertrag bedarf zwingend der schriftlichen Kündigung in Papierform mit eigenhändiger Unterschrift des Kündigenden.

Und Deine Kündigung ist demnach nichtig - und so kommst "Du in den Genuß" der arbeitsvertraglich vereinbarten Sanktionen - welche diese sind kannst Du in Deinem AV nachlesen.

Ja, die Klausel dürfte wirksam sein, jedenfalls hinsichtlich § 9 Abs. 1 und 3.

Ich hatte einen Minijob und habe meinem Chef per Textnachricht geschrieben das ich Kündige

Deine Kündigung ist grundsätzlich unwirksam, da die gesetzliche Schriftform nicht eingehalten wurde (§ 623 BGB).

Kündige schriftlich mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen, erbringe in dieser Zeit deine vertragsgemäße Leistung, und alles ist gut, es gibt dann auch keine Vertragsstrafe. Aber einfach nicht mehr kommen geht nicht, Verträge sind einzuhalten.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Arbeirsverträge MÜSSEN schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift gekündigt werden!

Hast Du per SMS! MESSENGER oder WhatsApp gekündigt, ist das unwirksam!

Dann ist dein Chef im recht, Du bist nicht bei der Arbeit erschienen!

Eine Kündigung bedarf immer der Schriftform:

§ 623 Schriftform der Kündigung (BGB)

Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.

Also hast Du nciht wirksam gekündigt, sondern bist einfach nicht mehr zur Arbeit gegangen. Demnach = Vertragsstrafe.

Entschuldige, aber wie kann man auf die Idee kommen, einen Vertrag den man unterschrieben hast, per SMS zu kündigen?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung