Vertragsbruch?

2 Antworten

Das Problem liegt darin, dass Du zwei Tätigkeiten gleiczeitig ausübst und in dem Monat mehr als 520,- Euro bekommst (insgesamt), damit gilt die Minijobregel nicht mehr.

Die Steuer ist kein Problem dabei, sondern es sind die Sozialabgaben, Die werden vom Arbeitgeber eine Minijobs pauschal mit ca. 32 % (inkl. 2 % Lohnsteuer) bezahlt.

Wenn man aber über 520,- Euro kommt, so ist man (auch wenn es zwei Arbeitgeber sind, in der Gleitzone.

Das muss beiden Arbeigebern mitgeteilt werden. Die rechnen dann entsprechend ab.

Für die Arbeitgeber ist das sogar gut, dann die zahlen nur noch den Arbeitgeberantiel zu den Sozialabgaben und das sind weniger als 30 %.

Du musst den Arbeitgeber das mit der Überschneidung sagen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du kannst mehrere Mini-Job`s haben , nur musst du das dann bei deiner Steuer angeben , da du über die 520 Euro i.Monat mehr verdienst .

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung