Versteuerung von Probandenhonorar neben Minijob?
Ich verdiene mit meinem aktuellen Minijob bis ca. zur Hälfte des Jahres steuerfrei Geld, welches über die Übungsleiterpauschale abgerechnet wird. Wenn das jährliche Kontingent der Pauschale aufgebraucht ist, lässt mich mein Arbeitgeber als regulärer Minijobber laufen.
Jetzt wollte ich noch nebenbei bei medizinischen Studien mitmachen. Da ist die spanne relativ hoch, von 1000€-14000€ pro Studie.
Ich bin student und habe bis jetzt nie Steuern gezahlt, kenne mich daher auch nicht aus. Wie würde die Versteuerung vom Probandenhonorar zusätzlich mit meinem Job welcher teilweise über die Übungsleiterpauschale, teilweise als regulärer 450€ abgerechnet wird, denn eigentlich ablaufen und verrechnet?
1 Antwort

Dein Sachverhalt ist seltsam, bzw. zumindest seltsam geschildert und daher schwer zu beurteilen.
Ich verdiene mit meinem aktuellen Minijob bis ca. zur Hälfte des Jahres steuerfrei Geld, welches über die Übungsleiterpauschale abgerechnet wird.
Der Minijob ist weder steuer- noch sozialversicherungsfrei, denn die Abgaben zahlt der Arbeitgeber mit ca. 32 % pauschal. Das hat mit der Übungsleiterpauschale nichts zu tun. Wenn es so abgerechnet wird, dass man die in der Pauschale enthaltenen 2 % Lohnstuer gespart werden, wird die Möglichkeit ggf. verschwendet.
Der Minijob wird, wenn pauschal versteuert, nicht auf den Grundfreibetrag angerechnet.
Jetzt wollte ich noch nebenbei bei medizinischen Studien mitmachen. Da ist die spanne relativ hoch, von 1000€-14000€ pro Studie.
Das ist wie Einkommen aus einer ganz normalen Selbständigkeit. Einnahmen abzüglich Kosten sind der Gewinn. Das geht in die Einkommensteuererklärung. Da wird noch Krankenvers. usw. abgezogen und wenn das zu versteuernde Einkommen über 10.347,- Grundfreibetrag steigt, wird Einkommensteuer fällig.

Verzeihung, ich habe mich wohl etwas unglücklich ausgedrückt.
Es ist praktisch ein normaler Minijob. Jedoch rechnet ihn mein Arbeitgeber so lange über die Übungleiterpauschale ab, bis die jährlichen 3000€(?) aufgebraucht sind. Danach werde ich als regulärer Minijobber und nicht als Übungsleiter für den Rest des Jahres geführt. Natürlich zahle ich in keinem Fall darauf Steuern.