Versteuerung von Probandenhonorar neben Minijob?

1 Antwort

Dein Sachverhalt ist seltsam, bzw. zumindest seltsam geschildert und daher schwer zu beurteilen.

Ich verdiene mit meinem aktuellen Minijob bis ca. zur Hälfte des Jahres steuerfrei Geld, welches über die Übungsleiterpauschale abgerechnet wird. 

Der Minijob ist weder steuer- noch sozialversicherungsfrei, denn die Abgaben zahlt der Arbeitgeber mit ca. 32 % pauschal. Das hat mit der Übungsleiterpauschale nichts zu tun. Wenn es so abgerechnet wird, dass man die in der Pauschale enthaltenen 2 % Lohnstuer gespart werden, wird die Möglichkeit ggf. verschwendet.

Der Minijob wird, wenn pauschal versteuert, nicht auf den Grundfreibetrag angerechnet.

Jetzt wollte ich noch nebenbei bei medizinischen Studien mitmachen. Da ist die spanne relativ hoch, von 1000€-14000€ pro Studie.

Das ist wie Einkommen aus einer ganz normalen Selbständigkeit. Einnahmen abzüglich Kosten sind der Gewinn. Das geht in die Einkommensteuererklärung. Da wird noch Krankenvers. usw. abgezogen und wenn das zu versteuernde Einkommen über 10.347,- Grundfreibetrag steigt, wird Einkommensteuer fällig.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Verzeihung, ich habe mich wohl etwas unglücklich ausgedrückt.

Es ist praktisch ein normaler Minijob. Jedoch rechnet ihn mein Arbeitgeber so lange über die Übungleiterpauschale ab, bis die jährlichen 3000€(?) aufgebraucht sind. Danach werde ich als regulärer Minijobber und nicht als Übungsleiter für den Rest des Jahres geführt. Natürlich zahle ich in keinem Fall darauf Steuern.

0

Was möchtest Du wissen?