Versteuerung bei Rückabwicklung Firmenwagen
Wie verhält es sich bei einer Rückabwicklung eines Firmenwagens (1%-Regelung, betrifft aktuelles und vorheriges Geschäftsjahr) buchhalterisch (einfache Buchhaltung) mit dem , den PKW-Kosten (Benzin, Steuern, Versicherung) und der Abschreibung für das Fahrzeug.
Ein Veräusserungsgewinn sollte nicht anfallen.
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Steuern
Wieso Rückabwicklung? Verstehe ich nciht.
Die Privatfahrten sind doch in den Jahren angefallen udn deshalb besteuert worden, oder nicht?
Wenn das bereits veranlagt wurde (Bescheid rechtskräftig) ist es fest.
Ist es noch nciht rechtskräftig müßte man nach Fahrtenbuch abrechnen, aber das hätte man ja, wenn es denn eines gäbe, gleich machen können.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986