Versteuerung bei Rückabwicklung Firmenwagen

1 Antwort

Wieso Rückabwicklung? Verstehe ich nciht.

Die Privatfahrten sind doch in den Jahren angefallen udn deshalb besteuert worden, oder nicht?

Wenn das bereits veranlagt wurde (Bescheid rechtskräftig) ist es fest.

Ist es noch nciht rechtskräftig müßte man nach Fahrtenbuch abrechnen, aber das hätte man ja, wenn es denn eines gäbe, gleich machen können.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986