Versteuerung aus privatem Devisengewinn

4 Antworten

Darum wird sich keiner kümmern.

Zum einen ist ein Guthaben aus 2008 ein Altgeschäft, wäre also ohnehin nicht einkommensteuerpflichtig.

Habt ihr an dem Konto von damals (495.000,- SKR) wirklich nichts verändert? Keine Zinsen bekommen, keine Abhebungen getätigt, keine Veränderung?

Das ist kein Devisengeschäft, sondern einfach der Transfer der persönlichen Ersparnisse.

Es sind nicht "diesselben" 45000 Euro. Wir haben davon eine Wohnung gekauft, wieder verkauft und ansonsten wurde mit dem Konto der ganz normale Alltag finfanziert (Gehalt drauf, Abhebungen und Überweisungen runter, etc.)

Dann passt wtfbinders Antwort wie die Faust aufs Auge :-)

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Devisengewinne sind zu versteuern. Dazu hatte ich hier etwas ausführlicher geschrieben: http://www.finanzfrage.net/frage/usd-gefuehrtes-tradingkonto-bei-der-steuer-ansetzen

In Deinem Fall handelt es sich jedoch um keine Devisengewinne, da Du mindestens von 2009 bis 2013 in Schweden besteuert wurdest und damit in Deutschland überhaupt keine Erträge zu versteuern waren. Bei den 52 kEUR handelt es sich zum Zeitpunkt des Übertrags nach Deutschland nicht um Kapitalerträge, die anfielen, als Du in Deutschland steuerpflichtig warst, sondern um Vermögen aus dem Leben in Schweden. Vermögen wird in Deutschland nicht besteuert.

wenn es sich wirklich um einen Devisengewinn handelt, dann ist die Steuerrelevanz in SWE zu prüfen. Dort wäre der Gewinn ggf. zu besteuern. Ergibt sich ein Gewinn auch in diesem Jahr, wäre die Zuzugsbesteuerung hier zu prüfen, ob hier auch Devisengewinne mit einbezogen werden müssen.

Rein aus dem Übertrag, der Überweisung von SWE nach DE ergibt sich kein Steuertatbestand.