Versteuern von Staking-Rewards bei Kryptowährungen?

Was ist "stake Bitcoin?"

Soll "Staking-Rewards" irgendwelche Rückzahlungen sein?

Man legt quasi seine Bitcoins für einen flexiblen oder auch festen Zeitraum fest an und erhält dafür eine Art Zinsen (Staking-Rewards).

2 Antworten

Eine spannende Frage.

Coins/Kryptowährungen sind kein Geld, stake-rewards sind keine Zinsen.

Aus meiner Sicht scheidet damit die Besteuerung gem. § 20 EStG aus.

Man blockiert seine Coins und dafür bekommt man Coins gutgeschrieben.

Es ist, nach der Beschreibung, ähnlich zu beurteilen, wie eine Vermietung von Sicherheiten, oder die Vergütung für eine Bürgschaft.

Auf den ersten Blick beurteile ich es wie Einkünfte gem. § 22 EStG, Erlöse/Einkünfte aus Leistungen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Tatsächlich findet man noch viel Uneinigkeit zu Thema Kryptowährung - ich hoffe Deutschland bereitet sich auf das Thema inkl. DeFi vor ;-)

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@steko170981

Natürlich, aber dazu müssen Fälle vorliegen. Ich habe mein Buch über die steuerliche Behandlung von Crowdfunding auch erst geschrieben, als die ersten Fälle auftauchten.

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Immer dann wenn ein Kapital einen Ertrag bringt und dieser realisiert wird, hier also in Euro bzw. Dollar einem Konto gutgeschrieben wird unterliegt er nach deutschem Recht der Kapitalertragssteuer von 25%, in den USA werden 30% fällig.