Versteifung unteres Sprungelenk

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn der Unfall ein Arbeitsunfall war bekommst Du von der BG eine erstmal auf zwei-drei Jahre befristete Unfall-Rente, die Höhe ist abhängig vom GdB die vom jeweiligen Landessozialamt (früher Versorgungsamt) amtlich festgestellt und beschieden wird. Danach mußt Du Dich einer erneuten ärztlichen Untersuchung unterziehen um zu bestätigen ob die gesundheitliche Beeinträchtigung sich verbessert, verschlechtert oder unverändert weiter besteht. Gegebenenfalls wird die Rente verringert, erhöht oder unverändert weiter gezahlt.

Der Arzt in der BG Unfallklinik Duisburg ist nur für die Behandlung und ggf. die Begutachtung zuständig. Es gibt ein Aktenzeichen, wo dieser Fall von der zuständigen berufsgenossenschaft geführt wird. Dort gibt es eine wichtige, zentrale Person - der Berufshelfer !!!

Dieser entscheidet, was alles gemacht werden muss. Grundsatz: Rehabilitation geht vor - die Verrentung kommt nicht automatisch !!!

Ich empfehle dir deshalb dringend, bei der BG anzurufen, und dir unter Angabe des Aktenzeichens dir die daten des Berufshelfers geben zu lassen - der kommt zu dir nach Hause.