Verständnisfrage: Erfolgsunwirksame Buchungen. Bitte um Hilfe! :)
Liebe Community,
ich habe eine reine Verständnisfrage zur Erfolgs- bzw. Gewinn- und Verlustrechnung und hoffe auf Eure Hilfe. :)
Fall: Unternehmen U stellt Spielzeug her und kauft sich zur Annahme von Bestellungen für 2.000 Euro ein neues Notebook.
Frage: Taucht dieser Vorgang irgendwo in der Erfolgsrechnung bzw. in der GuV auf?
Ich meine, dass es sich um eine erfolgsneutrale bzw. erfolgsunwirksame Buchung handelt, weil das Unternehmen ja 2.000 Euro verliert, aber ein Notebook in dem Wert erhält. Nur die Abschreibung später wäre relevant. Sonst ist es eine rein bilanzielle Thematik.
ABER: Bei Material für das Spielzeug (z.B. Kunststoff) erhält U ja auch den Gegenwert in Form des Kunststoffes. Hier wird aber ja allgemein davon ausgegangen, dass man dies in der GuV bzw. in der Erfolgsrechnung berücksichtigt.
--> Meine Frage: Kann mir jemand schnell erklären, wieso das eine erfolgsneutral und das andere erfolgswirksam ist? Oder liege ich in meinen Annahmen bereits falsch?
Würde mich über eine kurze Erklärung sehr freuen.
Beste Grüße!
1 Antwort
Du liegst völlig richtig.
In einer funktionierenden Warenbuchhaltung würde das Material bei Kauf auf ein Konto im Umlaufvermögen "Waren, Rohstoffe" gebucht werden. Das wäre erfolgsneutral. Wird nun der Kunststoff vom Arbeiter aus dem Lager genommen und verarbeitet, so wird die Ware verbraucht und sie muss von dem Konto ""Waren, Rohstoffe" wieder runtergebucht werden und zwar in den Aufwand --> "Wareneinsatz".
Außerdem muss man die verdorbene oder gestohlene Ware auf diese Weise ausbuchen. Und letztlich muss man den Markt beobachten und schauen, wie sich der Wert der Ware/Rohstoffe entwickeln. Bricht beispielsweise der Markt ein, dann habe ich natürlich nicht mehr 100% des Werte im Lager liegen. Die Differenz muss ich ebenfalls erfolgswirksam ausbuchen.
Allerdings ist diese Vorgehensweise oftmals zu mühselig und auch nicht erforderlich. Sowas macht man, wenn man ein beispielsweise Warenhaus führt und ein Warenwirtschaftssystem benötigt, um jederzeit die richtige Ware nachkaufen zu können.
Erforderlich ist nur, dass zum Jahresabschluss der richtige Warenbestand bzw. Rohstoffbestand ausgewiesen ist. Daher bucht man übers Jahr munter in den Wareneinsatz (GuV). Zum Jahresende wird die Inventur aufgenommen und geguckt, was an Ware/Rohstoffen noch da ist. Diese Waren7Rohstoffe werden dann bewertet.
Der auf diese Weise festgestellte Wert wird dann in der Bilanz ausgewiesen. Die Differenz zum Vorjahreswert wird in den Wareneinsatz (GuV) gebucht.
Bei beiden Vorgehensweise kommt am Ende dasselbe raus.
Wird daher in der Praxis... zwischen dem Kauf eines Notebooks, ... und den "Verbrauchsgütern" auf der anderen unterschieden?
Das kommt auf die Betrachtungsweise an.
Grundsätzlich sagt das HGB: Alle Betriebsausgaben kann man sofort als Aufwand abziehen, außer es steht was anderes geschrieben. Das Steuerrecht folgt dem.
Und im Fall eines Vermögensgegenstandes, der dem Betrieb längerfristig dienen soll, sagt das HGB nämlich was anderes, nämlich "Du darfst das Ding über die Nutzungsdauer abschreiben."
Deshalb wird ein Spielzeughersteller das Notebook und die Puppenpresse ins Anlagevermögen aufnehmen (aktivieren) und über die ND abschreiben. Und der Notebookhändler oder Maschinenhersteller wird dasselbe Notebook oder dieselbe Maschine als Ware (wie oben beschrieben) verbuchen.
Vielen Dank für die schnelle - und nette - Anwort.
Das hilft bereits weiter!
Nur noch als Ergänzung und noch mal zum Verständnis: Wird daher in der Praxis in der Tat zwischen dem Kauf eines Notebooks, einer neuen Maschine oder ähnlichem auf der einen Seite und den "Verbrauchsgütern" auf der anderen unterschieden?
Mir kommt es oft so vor, als würde mit "zweierlei Maß" gemessen. Das eine taucht nur in Form der Abschreibungen auf (Notebook, Maschine etc.), das andere ganz normal und voll in den Materialkosten (Herstellkosten).
Übereine Ergänzung würde ich mich sehr freuen!