Versicherung lehnt Schadenübernahme nach Sturmschaden ab
Hallo, Im Juni diesen Jahres wehte der Sonnenschirm unserer Nachbarin auf mein Auto, und hinterließ eine Beule. Da an diesem Abend eine Sturmwarnung für unsere Region ausgesprochen wurde, denke ich sie wäre verpflichtet gewesen ihre Sachen von ihrem Balkon so zu verstauen das nichts passieren kann. Zumal sich ihr Balkon direkt über unserem Parkplatz befindet. Nun bekam ich eine schriftliche Ablehnung, mit der Begründung, das weder ein schuldhaftes noch ein vorwerfbares Verhalten vorliegt.
3 Antworten
Es ist nun einmal so, dass Ansprüche aus unerlaubter Handlung -um einen solchen geht es hier- nur dann begründet sind, wenn der in Anspruch genommene Täter schuldhaft gehandelt hat. Das Aufstellen eines Sonnenschirms ist allein kein Verhalten das schuldhaft ist. Nur dann, wenn diese Sturmwarnung der fraglichen Dame auch bekannt war, könnte man überhaupt an Verschulden denken. Insofern bist Du jetzt als Anspruchsteller in der Darlegungs- und Beweislast und da die Versicherung der Nachbarin die Übernahme des Schadens ablehnt und die Nachbarin sicherlich auch nicht den Schaden aus eigenem Vermögen begleichen will, bleibt Dir nur der Klageweg. Offengestanden traue ich mir keine Prognose über das Ergebnis zu. Wenn Du kaskoversichert bist, wäre das für Dich der schnellere und vor allem wenig riskante Weg der Schadensregulierung.
Vielen dank für eure schnellen und hilfreichen Antworten:)
Nun ja. Das ist ein Fall für den Rechtsanwalt. der muss beweisen, das es ein Sturmwarnung gab und das die Nachbarin die Pflicht hätte, ihre Sachen ordnungsgemäß zu verstauen. Ob letzteres rechtlich durchzusetzen ist, natürlich offen. Wenn die Ablehnung von der HV der Nachbarin kann, wird es sehr schwer, diese ist bestimmt juristisch geprüft.
Nicht immer. Die Geschädigte kann ja klagen. Jedenfalls muss eine Versicherung im Interesse der Versichertengemeinschaft auch unberechtigte Forderungen abwehren,
auch unberechtigte Forderungen abwehren,
Das wäre schön, wenn es nur die unberechtigten Forderungen sein würden. Bekannt ist doch, dass in vielen Fällen abgelehnt wird und Stunden vor der Gerichtsverhandlung die Ablehnung zurückgenommen wird.
Soweit zu Ablehnungen sind juristisch geprüft. Grundsätzlich kannst du aber im Recht sein, dass die Versicherungsgesellschaften wirklich juristisch prüfen, wie sie sich zunächst vor der Zahlung drücken können, um später dann doch noch einzulenken, wenn es eng wird.
Versicherungen funktionieren nach dem Prinzip der Solidargemeinschaft. Viele zahlen Beitrag und wenn einer einen Schaden hat, hilft diese Solidargemeinschaft. so fing das in den Ursprüngen der Versicherungen an und so ist es heute noch. Aus diesem Grunde muss die Versicherung natürlich genau prüfen, ob der Geschädigte einen Schadensersatzanspruch hat. Sie muss natürlich und das ist ganz logische auch die Versichertengemeinde vor unberechtigten Forderungen schützen. Diese würden nämliche die Versicherungsbeiträge erhöhen. Außerdem höre ich immer nur von den Fällen wo nicht bezahlt wird. Das tagtäglich Millionen an Schadenersatz gezahlt wird, wird von der Presse nie veröffentlicht. Das trifft auch ganz besonders auf BU und Unfall Versicherungen zu.
..............weil ja alles was von Versicherungen ablehnend beschieden wird, juristisch geprüft und einwandfrei ist.