verrechnung krankengeld gegen erwerbsminderungsrent?

3 Antworten

Das hatte ich auch mal so ähnlich. Die Meldung der KV wurde dann Monate später erst korrigiert, meine ich zu erinnern. So lange schickte das FA immer Aufforderungen zur Abgabe einer Steuererklärung, was sich dann aber irgendwann erledigt hatte.

Ich glaube, im Frühjahr wurde dann korrigiert. Also warte noch ab mit der Steuererklärung.

Nachweis bei der Steuererklärung hinzufügen.

Über diese Verrechnung bist du doch sicher informiert worden.

Kopie anfertigen und bei Bedarf mit einreichen !

ja aber was gebe ich in der steuererklärung an

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@borsch

Alle Angaben der KK und RV übernehmen und die Kopie der Verrechnung als Anlage einfach der EstE beifügen ! So würde ich es dem FA nachweisen !

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