verrechnung krankengeld gegen erwerbsminderungsrent?
Ich habe für 2019 Krankengeld bezogen und rückwirkend Erwerbsminderungsrente genehmigt bekommen, der Rententräger hat eine Verrechnung mit der Krankenkasse vorgenommen also keine ausgezahlt aber zum Finanzamt wurden beide Beträge so gemeldet als hätte ich beide bezogen.
3 Antworten
Das hatte ich auch mal so ähnlich. Die Meldung der KV wurde dann Monate später erst korrigiert, meine ich zu erinnern. So lange schickte das FA immer Aufforderungen zur Abgabe einer Steuererklärung, was sich dann aber irgendwann erledigt hatte.
Ich glaube, im Frühjahr wurde dann korrigiert. Also warte noch ab mit der Steuererklärung.
Nachweis bei der Steuererklärung hinzufügen.
Über diese Verrechnung bist du doch sicher informiert worden.
Kopie anfertigen und bei Bedarf mit einreichen !
Alle Angaben der KK und RV übernehmen und die Kopie der Verrechnung als Anlage einfach der EstE beifügen ! So würde ich es dem FA nachweisen !
ja aber was gebe ich in der steuererklärung an