Verpflichtung zur Selbstauskunft, wenn ich nur Geld anlegen möchte?
Bei einem Finanzdienstleister, dessen Kunde ich schon seit Jahren bin, möchte ich Anlagen in meinem Depot verändern. Muss ich dazu (von Seiten des Gesetzgebers) eine Selbstauskunft ausfüllen? Ich möchte weder Kredit noch Hypothek, sondern nur Vorhandenes neu anlegen?
Für belastbare Hinweise wäre ich dankbar.
3 Antworten
§65a WpHG fordert die Selbstauskunft für den Verbraucherschutz bzw. den Schutz "nicht qualifizierter Anleger". In §6 WpPG sind inbesondere Maßregeln für nicht qualifizierte Anleger formuliert.
Aus diesem Grund ist eine Selbstauskunft erforderlich, wenn Du mehr als 1.000 EUR an Anlagen im Depot veränderst und eine Selbstauskunft zu alt ist bzw. noch nicht erhoben wurde.
https://dejure.org/gesetze/WpHG/65a.html
Du musst natürlich gar nichts, außer damit rechnen, dass Du keine weiteren Anlagen tätigen kannst.
Ich wüsste nicht, dass es hierfür eine gesetzliche Grundlage gibt - aber wenn der Finanzdienstleister interne Regeln hierzu hat und Du dann die Finanzauskunft nicht abgibst, kann es natürlich dazu kommen, dass der Finanzdienstleister das Vetragsverhältnis kündigt.