Vermietung in der Türkei?
Ich weiss, dass zwischen BRD und der Türkei ein DBA besteht. Einkünfte aus der Türkei müssen als Progressionsvorbehalt in die deutsche Steuer eingetragen werden. Meine Frage wäre, kann ich die Steuer, die bereits in der Türkei auf die Einkünfte aus Vermietung gezahlt wurde, irgendwie bei der Einkommensteuererklärung in Deutschland anrechnen. Wenn ja wo und wie? Danke vorab
1 Antwort
Wenn die Einkünfte nur für den Progressionsvorbehalt eingerechnet werden (kenne das DBA nicht aus dem Stegreif) und die Einkünfte selbst somit nicht der Steuer unterliegen, ist m.E. Keine Anrechnung möglich. Sie zahlen auf diese Einkünfte in Deutschland ja auch keine Steuer.
Bei der Berechnung der Mehrbelastung ist aber zu beachten, dass die Besteuerungsgrundlage wieder um die ausländischen Einkünfte zu kürzen ist.
Bsp:
Einkünfte Türkei 1.000 €
Steuer Türkei 250 €
Einkünfte D 1.000 €
steuersatz D für 1000€ 10%
Steuer ohne Ausland 100€
Steuersatz D für 2.000 € (T+D) 15 %
Anwendung Steuersatz 15% auf deutsche Einkünfte 150€ Steuer in Deutschland unter Berücksichtigung DBA
Keine Anrechnung Türkei
Danke vorab für die Antwort. Nun die Einnahmen aus dem Drittland erhöhen das z.v.E. Erst dann wird die Steuer erhoben. Bei meinem Fall sind es Rund 300 Euro, die ich dann wegen der Progression abgezogen bekomme. In der Türkei habe ich bereits 250 Euro bezahlt.