Vermieterin möchte mehr Miete von mir bei Untermiete-Unter welche Voraussetzungen ok?
Hallo zusammen,
meine Vermieterin möchte weil ich ein Zimmer untervermiete mehr Miete von mir haben. Ich lese im Internet vermehrt dass das unter gewissen Bedingungen legitim sei.
Welche sind das? Wie kann ich das prüfen?
Denn rein intuitiv verstehe ich nicht warum ich mehr zahlen sollte ( Ausnahme Betriebskosten).
Danke für eure RM im Voraus!
Imo
1 Antwort
Tatsächlich darf der VM Erlaubnis zur Untervermietung davon abhängig machen, dass sich der M mit einer "angemessenen Erhöhung der Miete" einverstanden erklärt. § 553 II BGB.
Mit einer zusätzlich beanspruchbaren Betriebskostenanpassung gem. § 560 BGB hat das nichts zu tun.
Die Gründe dafür liegen doch auf den Hand: Die Nettorendite des VM ergibt sich aus Einnahmen abzügl. Aufwendungen. Für die Miethöhe hat der VM seinen erwartbaren Aufwand für einen Nutzer und dem entsprechenden Instandsetzungs-, Renovierungs- und Ersatzbeschaffungsaufwand kalkuliert als er demnächst eintreten dürfte: Zwei Mieter nutzen die Wohnung doppelt so schnell ab, machen Reparaturen doppelt so häufig erwartbar und verkürzen Renovierungsintervalle nahezu hälftig :-)
Was angemessen ist, ergäbe sich aus Hochwertigkeit der Ausstattung, Vereinbarung einer Kleinreparaturklausel und Umfang der mitvermieteten Einrichtung (Bodenbelag, Einbauküche).
Demnach dürfte der VM bsplsw. 50 EUR/Monat als Instandsetzungsrücklage kalkuliert haben, die er nun in dieser Höhe noch einmal von demnächst zwei Mietern als Mieterhöhung fordern darf.