Vermieter möchte die wohnung besichtigen?

4 Antworten

https://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besichtigung.htm

Ein Besichtigungsrecht hat der Vermieter auch bei begründetem Verdacht, dass der Mieter oder dessen Erfüllungsgehilfen Obhuts- oder Sorgfaltspflichten bezüglich der Mieträume grob vernachlässigen oder sonst einen vertragswidrigen Gebrauch von den Räumen machen.

Und wenn ein derartiger Nachweis nicht vorliegt hat er m.M.n. keinen Anspruch auf Besichtigung.

https://www.mietrecht.de/pflichten-aus-mietvertrag/

Im Übrigen hat der Mieter als Nebenpflicht ein Betretungs- und Besichtigungsrecht des Vermieters zu dulden. Dieses Recht darf allerdings nicht willkürlich durch den Vermieter ausgeübt werden.

Soweit also ein Rechtsanspruch zur Besichtigung besteht, darf der Vermieter auch einen Blick ins Kinder- bzw. Schfalzimmer werfen.

https://www.berliner-mieterverein.de/recht/infoblaetter/info-164-das-besichtigungsrecht-des-vermieters.htm

Einfach so darf der Vermieter die Wohnung nicht besichtigen. Hat er einen begründeten Verdacht geäußert, dass Ihr die genannten Pflichten verletzt habt?

Nein nur das er die Wohnung besichtigen möchte von 6 Wohneinheiten sind auch nur wir wo er rein möchte. Vor allem wir mussten am Dienstag den Termin absagen da ich mit der kleinen mit verengten bronchien zum artzt musste und die sagen nein das ist keinen grund den Termin abzusagen

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Nein darf er nicht.

Zum einen muss er den Termin mit deinen Befindlichkeiten absprechen, zum anderen ist ein Besuch zur Sorgfalts und Obhutspflicht kein Besichtigungsgrund mehr.

Die im Mietvertrag eingetragene Klausel zur Wohnungsbesichtigung wurde gerichtlich gekippt. Der VM kann also ohne Grund keine Besichtigung mehr verlangen. Einfach nur zu schauen, was ihr in seiner Wohnung macht geht also nicht mehr.

Nur wenn berechtigte Gründe vorliegen, das ihr was in der Wohnung beschädigt habt, kann der Vermieter Zugang verlangen. Ihr müsst ihm nichtmal Zugang gewähren, während von ihm beauftragte Handwerker in eurer Wohnung werkeln.

Zu Besichtigungszwecken darf der mögliche Nachmieter in jedem Fall die Wohnung besichtigen, das kannst Du nicht verhindern! Dann hättet Ihr keine Wohnung mieten dürfen, wenn Ihr Euch so anstellt! Dann hättet Ihr die Wohnung kaufen müssen! Der Vermieter hat das Recht zum Zweck der Nachvermietung die Wohnung für mögliche Nachmieter die Wohnung zu betreten.

Es klingt hier allerdings danach, dass der Vermieter zur Prüfung der Einhaltung der Sorgfalts- und Obhutspflichten des Mieters in die Wohnung will, und das ist ohne begrübdeten Verdacht kein valider Grund, die Unverletzlichkeit der Wohnung zu verletzen.

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Ist das den keine richtige Begründung?

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Es gibt keine Kündigung und keine Nachmieter

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