Vermieter kündigt Wohnung aus privaten Gründen

4 Antworten

Ob das erlaubt ist, hängt von den Umständen ab. Kündigungen dürfen nicht ohne Grund ausgesprochen werden. Einige der zulässigen Kündigungsgründe findest Du hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573.html

Deiner Schilderung entnehme ich, dass Du den Fall nur vom Hörensagen kennst und das bietet keine solide Grundlage für eine rechtliche Bewertung der Sache. Man müßte z.B. wissen, ob die Wohnung in einem Mietshaus war, oder, ob es sich um eine Einliegerwohnung in einem Einfamilienhaus handelt. Und, man müßte den genauen Text des Kündigungsschreibens kennen.

Es gibt durchaus die Möglichkeit eine Wohnung für den Eigenbedarf zu kündigen. Die Anforderungen an solch eine Eigenbedarfskündigung - damit sie auch rechtskräftig durchgesetzt werden kann - sind leicht mit Google zu finden.

Also kann man im großen und ganzen sagen, dass der Vermieter, wenn er als Grund bspw ein eigenes Büro oder Ladenfläche oder ähnliches angibt durchaus das Recht hat zu kündigen, nur wenn er nur vage Äußerungen bringt zu dem Zweck, dann evtll auch nicht kündigen darf? Wo wäre denn der Unterschied zu einem Mietshaus oder einem Einfamilienhaus?

Eigenbedarfskündigungen müssen genau begründet werden. Die Angabe "private Gründe" fällt vor Gericht durch.