Vermieter kündigt Mieter die Wohnung aus Alters- und Gesundheitsgründen des Vermieters
Vermieterin (um die 80 Jahre) kündigt einer mir bekannten Familie (Ehemann ist schwerstbehindert und Rollstuhlfahrer) mit der Begründung, dass sie aus alters- und gesundheitlichen Gründen nicht weiter vermieten kann im Juni 2009 (die Miete wurde stets pünktlich und vollständig bezahlt). Die Vermieterin hat eine ca. 45-jährige Tochter, die auch hier im Ort wohnt und sie mehrmals in der Woche besucht, womit unterstellt werden kann, dass die Erbschaftsangelegenheiten innerhalb der Familie geklärt sind. Beinahe zeitgleich stellt sich heraus, dass neben den monatlichen Abschlagszahlungen für Gas in Höhe von je 170,- eine Rechnung über 1200,- von den Stadtwerken für einen Gasmehrverbrauch kommt. Die Mieter vermuten dass eine Manipulation der Gasleitungen vorliegt (wird gegenwärtig gerichtlich untersucht) und die Vermieterin eine andere oder ihre eigene Wohnung mit beheizt.. Danach erfolgt noch eine fristlose Kündigung. Mehrere Anwälte sind nun eingeschaltet, was aber dauern kann. Die Mieterin ist ausgezogen, die Wohnung wurde jetzt allerdings TROTZDEM NEU VERMIETET. Welche Kosten kann die Mieterin gegen die Vermieterin einklagen??? Da beim Beweissicherungsverfahren die Vermieterin den Sachverständigen in seiner Tätigkeit behindert hatte, muss erst ein 2. Termin angeordnet werden, demzufolge macht keiner der Anwälte derzeitig große Aktivitäten, WAS IST ZU TUN JETZT? DANK für die Hilfe
2 Antworten

Wenn die Vermieterin das Mietverhältnis für die Wohnung fristgerecht und unter der Begründung, dass die Wohnung nun nicht mehr vermietet werden soll, kündigt, wieder neu vermietet, macht sie sich nach meiner Meinung schadensersatzpflichtig. Der Schadensersatzanspruch beinhaltet meiner Meinung nach die Kosten für die Beschaffung einer behindertengerechten Wohnung, für den Umzug, für evtl. Renovierungskosten, für evtl. Änderungen der Möblierung, weil die neuen Räume und die alten Möbel nicht zusammenpassen. Ich bin der Meinung, dass die ehem. Vermieterin auch für eine mögliche Differenz zur alten Miete (im Vergleich zu qm), also für eine höhere Miete, einstehen muss.
Ich würde als erstes feststellen, wer in der Mietwohnung wohnt, seit wann und zu welcher Miete (Mieter = Zeuge). Evtl. versuchen, vom Einwohnermeldeamt die Auskunft zu bekommen, ab wann der neue Mieter an der Adresse angemeldet ist (schriftlich und Zeuge Sachbearbeiter). Die Zeit bis zu den weiteren Massnahmen nutzen, um Kostenbelege, Zeugen usw. zu ermitteln, zu sammeln, zu dokumentieren.

So wie der Zusammenhang formuliert ist, wäre fast jeder Rat ein Rechtsberatung und die ist nur rechtskundigen Personen erlaubt. Da offensichtliche auch mehrere Anwälte eingeschaltet sind, sollten diese der erste Ansprechpartner sein.
Im Übrigen - Wenn der Mieter ausgezogen ist, ist auch das Mietverhältnis beeendet.