Vermieter ist ü 80.?

1 Antwort

Ich glaube, du hast das mit der Heizung nicht verstanden. Nur weil ein Heizkessel 30 Jahre alt ist, muss er nicht raus. Sofern es sich bei eurem Heizkessel um einen Niedertemperaturkessel oder Brennwertkessel handelt, ist dieser von der maximalen Betriebslaufzeit nicht betroffen. Sie dürfen grundsätzlich auch nach 30 Jahren weiter betrieben werden. Also einfach mal einen Blick auf die Heizanlage werfen und nachschauen, was genau bei euch verbaut ist. Da es schon vor über 30 Jahren Niedertemperaturkessel gab, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass gar nichts geändert werden muss.

Nichtsdestotrotz hat das rein gar nichts mit eurer Wohnsituation zu tun oder mit eurem Mietvertrag. Der kann nicht wegen einer Heizung gekündigt werden.