Vermieter filmt mich was tun?

1 Antwort

Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Verletzung Recht am eigenen Bild und Ton. Wenn er nur den Hund gefilmt hat, kann man schlecht agieren, denn Tiere gelten rechtlich als Sachen haben demzufolge keine Persönlichkeitsrechte. Da ihr aber relativ sicher auf den Aufnahmen mit abgelichtet seid, was zu beweisen wäre, könnt Ihr eine Klage auf Unterlassung anstrengen. Tipp: von dem Hof wegziehen.

Vielen Dank für die Antwort!🙏🏻
Wir sind schon auf der Suche nach einer neuen Wohnung, schon seit einem halben Jahr ... Aber vielen Dank, dann werde ich gleich zur Polizei fahren !😊

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@Annalena637

Glaube nicht, dass eine Anzeige von Erfolg gekrönt sein wird. Sowas wird wegen Geringfügigkeit eher eingestellt. Vor allem vermutet Ihr, anhand eines Geräusches, dass er gefilmt hat. Ihr habt ja gar keine Beweise. Ein öffentliches Interesse besteht an der Sache überhaupt nicht.

Ihr könnt vielmehr anhand diverser Paragraphen dafür sorgen, dass er die Filmaufnahmen löscht, nicht weiter verarbeitet, nicht verbreitet und so eine Aktion nicht wiederholt. Du kannst Dich selbst verteidigen oder mithilfe eines Anwaltes.

Die Polizei wird da gar nix unternehmen. Was anderes ist es, wenn der Mann polizeitbekannt wäre. Wenn Du dich unbedingt lächerlich machen willst, dann fahr zur Polizei, bitte. Man kann jdm. online anzeigen, aber Ihr habt überhaupt keine Beweise.

Dann zeigt er Euch an wg. Ruhestörung.

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