vermieten an den Bruder

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Natürlich kannst Du, wenn es mit der Finanzierung geht, jederzeit eine Wohnung kaufen.

natürlich kannst Du sie jederzeit an Deinen Bruder vermieten.

Bei Verwandten verlangt das Finanzamt zur Anerlennung des Mietverhältnisses, das mindestens 58 % der ortsüblichen Vergleichsmiete gezahlt werden.

Das Amt ist das andere Problem. Wenn Dein Bruder Krankheitsbedingt Grundsicherung erhält, hat er Vorschriften für die Wohnugnsgröße und die Höhe der Kosten zu beachten. Der Wohnungwechsel muss vorher vom Amt genehmigt werden. (Die Umzugskosten wären ja gg. ein Posten, auf den man beim Amt verzichten könnte, wenn es dadurch genehmigt wird). Trotzdem muss das Amt den Mietvertrag vorher akzeptieren.

Als Single darf er in Berlin ca. 360,- Euro Warmmiete haben. Also wird die Wohnung auf ein 1-Zimmer-Appartement beschränkt sein.

Also, eine passende, verkäufliche Wohnung suchen. Dann schon mal einen Mietvertrag entwerfen udn dem Amt vorlegen. Kauf erst nach der Genehmigung, denn sonst sitzt Du evtl. mit einer Wohnung da, die ncihts bringt.

Vorher evtl. noch klären, ob er wegen der Krankheit eine bessere Wohnung haben darf (Rollstuhlgerecht usw.).